Daniela Tews

Koordinierungsstelle Kinderrechte, Referentin Medien

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kinderfotos im netz

Interview zur Kampagne #DenkenFragenPosten

Daniela Tews arbeitet beim Deutschen Kinderhilfswerk in der Koordinierungsstelle Kinderrechte als Referentin für Medien. Wir haben mit ihr über das Posten von Kinderfotos im Netz gesprochen und was man dabei beachten sollte.

Gehören Kinderfotos überhaupt ins Netz?

Ja, denn Kinder sind Teil unserer Gesellschaft, und sie müssen sichtbar sein! Und das auch im Internet. Damit allerdings das Recht des Kindes auf Privatsphäre und Schutz, aber auch Recht auf Beteiligung nicht verletzt werden, müssen beim Veröffentlichen von Kinderfotos ein paar grundlegende Dinge beachtet werden. Heutzutage gehört das Teilen von Kinderfotos zum Familienalltag. Kaum ist das Foto gemacht, schon wird auf „Teilen" geklickt. Hier noch schnell der Oma ein Foto vom Enkelkind auf dem Spielplatz geschickt, da noch den Schnappschuss vom ersten Schultag in die WhatsApp-Gruppe gestellt, dort noch eben das schönste Foto vom letzten Familienausflug bei Instagram gepostet. Bevor es Kindern bewusst wird oder sie die selbst mitentscheiden konnten, hat sich ihr "digitaler Fußabdruck" oft schon tief im Netz verankert.

Was ist ein „digitaler Fußabdruck“?

Der digitale Fußabdruck eines Menschen ist die Gesamtheit all seiner im Internet existierenden Daten und Aktivitäten, seien es Fotos, Videos, E-Mails, Einträge in Blogs oder auch Standortdaten, Nutzungsdaten beim Surfen, Spielen oder Shoppen im Internet. Stellen Sie sich eine große Litfaßsäule mitten in der Fußgängerzone einer Großstadt vor, auf der alles über Sie zu sehen und zu lesen ist. Und andere können diese Daten dann wiederum speichern, verarbeiten, weitergeben – und im schlimmsten Fall auch missbrauchen.

Anhand dieser Datenspuren lassen sich mittlerweile ganze Kindheiten nachvollziehen. Wir empfehlen Eltern, bedacht und sparsam mit den Daten des Kindes – und dazu gehören auch Fotos – umzugehen. Es ist kein Geheimnis, dass das Netz nichts vergisst und Fotos sowie andere persönliche Informationen durchaus langanhaltend online auffindbar sind. Löschungsbegehren hingegen können eher langwierig oder sehr kompliziert werden. Und wir wissen nicht, was in 5, 10 oder 20 Jahren mit den riesigen Datenmengen im Internet möglich ist.

Darf ich trotzdem noch ein Foto meines Kindes über WhatsApp an die Großeltern schicken?

Das ist natürlich nicht verboten. Vielen erscheint WhatsApp privater als das Teilen bei Facebook, Instagram oder auf anderen Plattformen. Hier ist die Versuchung also ziemlich groß, mal schnell das neueste Foto vom Enkelkind an die Großeltern zu schicken. Auch hier gilt: Denken. Fragen. Posten. Denn auch wenn es keine Veröffentlichung an der Litfaßsäule ist, die Rechte an den Fotos, die Sie bei WhatsApp teilen, übertragen Sie per Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Diensteanbieter.

Warum ist es so wichtig, dass Kinder beim Veröffentlichen von Fotos, auf denen sie zu sehen sind, mitentscheiden?

Wer Kinderfotos online veröffentlicht oder teilt, muss sich bewusst sein, dass hier eine Entscheidung mit Folgen getroffen wird. Eine Entscheidung, die auch Jahre später noch unangenehme und unerwünschte Folgen für das Kind haben kann. Welche Fotos im Internet landen, muss also sehr verantwortungsvoll entschieden werden. Und genau dabei muss das Kind mit einbezogen werden. Denn es hat das Recht, aktiv mitzubestimmen, ob, wie und mit wem ein Foto von ihm geteilt wird. Wichtig ist, sich bewusst zu sein, dass Fotos, die Erwachsene unbedenklich finden, aus Sicht eines Kindes durchaus peinlich oder unangenehm sein können. Und das muss in jedem Fall respektiert werden.

Laut aktueller Rechtsprechung muss ein Kind erst ab einem Alter von 14 Jahren seine Zustimmung zur Veröffentlichung eines Fotos von ihm geben. Aus Kinderrechte-Perspektive muss das Kind allerdings so früh wie möglich einbezogen werden – denn jedes Kind hat laut UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Privatsphäre und auch darauf, beteiligt zu werden, wenn es um sie geht.

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