Nina Ohlmeier

Abteilungsleiterin Politische Kommunikation

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Recht auf Gesundheit

Nichtraucherschutz in den Bundesländern

Die Gefahren des Rauchens sind den meisten bekannt - die Gefahren des Passivrauchens werden dagegen kontinuierlich unterschätzt. Insbesondere Kindern und Jugendlichen drohen durch Passivrauchen massive gesundheitliche Schäden. Kinder haben eine höhere Atemfrequenz und ein weniger effizientes Entgiftungssystem als Erwachsene, weshalb Passivrauchen für sie besonders gefährlich ist. Kleinkinder, deren Eltern zu Hause rauchen, leiden vermehrt an Asthma, Mittelohrentzündungen und Atemwegsinfektionen. Säuglinge, die Tabakrauch ausgesetzt sind, haben ein erhöhtes Risiko, am plötzlichen Kindstod zu sterben, und sogar Passivrauchen der Mutter während der Schwangerschaft schadet dem ungeborenen Kind. Ferner leidet bei tabakrauchbelasteten Kindern der Geruchssinn, Herz und Kreislauf sind weniger leistungsfähig.

Mit der UN-Kinderrechtskonvention erkennt Deutschland das Recht jedes Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an (Artikel 24, Absatz 1). Das Deutsche Kinderhilfswerk ist daher der Frage nachgegangen, ob die Bundesrepublik Deutschland – an dieser Stelle aufgrund ihrer Zuständigkeit die Bundesländer – dieser Verpflichtung beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauchen nachkommt. 

Unsere Untersuchung (2022) zeigt, dass Rauchverbote an vielen wichtigen Lebensorten von Kindern noch nicht konsequent umgesetzt werden. Am besten ist die gesetzliche Ausgestaltung in Hamburg und Brandenburg; hier gelten Rauchverbote in Schule, Kita, Kindertagespflege und auf Kinderspielplätzen ohne Ausnahmen. In allen anderen Bundesländern gibt es Nachholbedarf. 

  • Schulbereich: In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Schleswig-Holstein sind Ausnahmen vom Rauchverbot innerhalb von Schulgebäuden und -geländen möglich, beispielsweise für Lehrkräfte und volljährige Schüler*innen. In Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen erstreckt sich das Rauchverbot außerdem nicht ausnahmslos auf Veranstaltungen und Feste außerhalb der Schule, auf Ausflüge und Klassenfahrten.  
  • Kitabereich: Bei Veranstaltungen und Festen außerhalb der Kindertageseinrichtungen ist lediglich in sechs Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland) das Rauchen ausnahmslos verboten

  • Kindertagespflege in privaten Räumen: In nur neun Bundesländern müssen die Räumlichkeiten, in denen Kinder betreut werden, komplett rauchfrei sein: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen). In Berlin und Hessen ist das Rauchen nicht erlaubt, wenn Kinder anwesend sind. 
     
  • Kinderspielplätze: Lediglich in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein gibt es ein landesgesetzliches Rauchverbot auf Kinderspielplätzen im Freien. Bundesweit gibt es einzelne Kommunen, die das Rauchen auf Spielplätzen verbieten. 
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