Teresa Keil

Koordinierungsstelle Kinderrechte

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unsere Forderung

Zehn Punkte zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es notwendig, dass sich Bundesregierung und Bundesländer baldmöglichst auf folgende zehn Punkte zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern verständigen und dementsprechende Maßnahmen auch finanziell absichern:

  • Die Kinderrechte gelten gemäß UN-Kinderrechtskonvention für jedes Kind „ohne jede Diskriminierung“ unabhängig von Herkunftsland, Aufenthaltsstatus, Bleibeperspektive und individuellen Gründen für Flucht und Migration. Dies gilt insbesondere auch für den Vorrang des Kindeswohls bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen.
  • Flüchtlingskinder müssen Anspruch auf Leistungen der bestehenden Sozialsysteme haben wie andere Kinder in Deutschland auch.
  • Flüchtlingskinder brauchen von Anfang an einen vollständigen Zugang zu ärztlicher Versorgung.
  • Bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten Flüchtlingskindern müssen die Kinder- und Jugendhilfestandards für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten. Das Primat der Kinder-und Jugendhilfe für unbegleitete Minderjährige ist daher beizubehalten. Das Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger sollte weiterhin durch die kommunalen Jugendämter und nicht wie im Koalitionsvertrag vorgesehen in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene erfolgen.
  • Kinder gehören aufgrund der mangelnden Rückzugsorte und gesundheitsgefährdenden Faktoren, die zu chronischen Krankheiten und psychischen Dauerschäden führen können nicht in Gemeinschaftsunterkünfte. Die Verweildauer sollte für alle Kinder unabhängig von Bleibeperspektive und Herkunftsland so kurz wie möglich gehalten werden.
  • Solange Kinder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, braucht es gesetzlich verbindliche Schutzkonzepte für einen wirksamen Kinderschutz mit vorgeschriebenen Verfahren für Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten.
  • Der Zugang zu Kindertagesstätten, Schulen und Ausbildungsstätten muss von Anfang an für alle geflüchteten Kinder sichergestellt werden.
  • Die Kindesinteressen sind in allen Etappen des Asylprozesses zu prüfen und vorrangig zu berücksichtigen. Die Asylverfahren sind kindgerecht zu gestalten.
  • Die Sicherung der Einheit von Familien mit Kindern muss Ziel der bundesdeutschen Flüchtlingspolitik sein. Die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs zu geflüchteten Kindern mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention.
  • Die zu uns geflüchteten Kinder und Jugendlichen benötigen umfassende Maßnahmen zur Integration. Demokratie funktioniert nur, wenn sich die Menschen daran beteiligen und auch ihre demokratischen Rechte einfordern. Das kann am besten durch ein Integrationsgesetz sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft befördert.
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