Teresa Keil

Koordinierungsstelle Kinderrechte

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Das Child Participation Assessement Tool des Europarats 

Wie steht es um die
Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland? 

Kinder und Jugendliche haben das Recht, an allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt zu werden. So gibt es Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) vor. Das Recht auf Beteiligung ist eines der Grundprinzipien der UN-KRK und entscheidend für die Anerkennung von Kindern und Jugendliche als Träger*innen eigener Rechte. Doch wie und wo werden Kinder und Jugendliche eigentlich konkret beteiligt? Welche Maßnahmen hat die Bundesrepublik Deutschland seit der Ratifizierung der UN-KRK vor 30 Jahren zur Verwirklichung dieses Rechts ergriffen?

Mit dem Child Participation Assessment Tool (CPAT) gibt der Europarat seinen Mitgliedstaaten ein Instrument an die Hand, um die Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung zu evaluieren. Im Rahmen eines Pilotprojekts, gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), erprobt die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes die Anwendung des CPAT erstmals in Deutschland.

Tool soll Umsetzung von Beteiligung messen 

Anhand von zehn Indikatoren sollen Fortschritte bei der Umsetzung des Beteiligungsrechts gemessen, Lücken identifiziert und Handlungsimpulse entwickelt werden. Außerdem soll das Bewusstsein für Beteiligungsrechte von Kindern gestärkt und Beispiele guter Praxis verbreitet werden. Genutzt werden dazu Daten- und Gesetzesanalysen, Konsultationen mit Stakeholdern sowie Fokusgruppen mit Kindern und Jugendlichen.

Hier können Sie das CPAT herunterladen.

Die Indikatoren im Überblick

Das Recht auf Beteiligung schützen

1.
Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung an der Entscheidungsfindung ist in der nationalen Verfassung und Gesetzgebung geschützt.
2.
Eine sektorübergreifende nationale Strategie zur Umsetzung der Rechte des Kindes bezieht explizit das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung an der Entscheidungsfindung ein.
3.
Eine unabhängige Institution für Kinderrechte ist vorhanden und rechtlich geschützt.
4.
Es gibt Mechanismen, die es Kindern ermöglichen, ihr Recht auf Beteiligung an Gerichts-und Verwaltungsverfahren sicher wahrzunehmen.
5.
Es gibt kindgerechte Beschwerdeverfahren.

Bewusstsein für das Recht auf Beteiligung fördern

6.
Das Recht von Kindern, ander Entscheidungsfindung beteiligt zu werden, ist in berufsvorbereitenden Ausbildungsprogrammen für Fachkräfte, die mit und für Kinder arbeiten, verankert.
7.
Kinder erhalten Informationen über ihr Recht auf Beteiligung.

Räume für Beteiligung schaffen

8.
Kinder werden in Foren, auch über ihre eigenen Organisationen, auf Schul-, lokaler, regionaler und nationaler Ebene vertreten.
9.
Es gibt kinderspezifische Feedback-Mechanismen zu lokalen Diensten.
10.
Kinder werden dabei unterstützt, sich am Monitoring der UN-KRK (einschließlich der Erstellung der Schattenberichte) und der einschlägigen Instrumente und Übereinkommen des Europarats zu beteiligen.

Auftaktveranstaltung zum Pilotprojekt

In Deutschland stehen Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen in der Verantwortung, das Kinderrecht auf Beteiligung zu verwirklichen. Zur Erhebung des Umsetzungsstandes ist es daher unabdingbar, Akteur*innen aus unterschiedlichen Bereichen und von allen politischen Ebenen einzubeziehen. Am 29. November 2022 lud die Koordinierungsstelle Kinderrechte zum Auftakt des Projekts zu einer digitalen Informationsveranstaltung ein. Gerison Lansdown, Beraterin des Europarates, stellte dabei den über 50 Teilnehmenden aus Landesverwaltungen, Kinder- und Jugendorganisationen/-vertretungen, Verbänden sowie der Fachpraxis das Tool vor. Außerdem gab es einen ersten Ausblick zur Frage, wie eine Erhebung der Kinder- und Jugendbeteiligung im komplexen politischen System in Deutschland langfristig gelingen kann.

Die Präsentation von Gerison Lansdown (auf Englisch) können Sie hier herunterladen.

Weiterführende Literatur

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