Linda Zaiane
Leiterin Koordinierungsstelle Kinderrechte, Referentin Kinderrechte
zaiane@dkhw.de 030 - 308693-030 Jahre Kinderrechte
Das Recht der Kinder auf Kindheit

Sie ist eine Errungenschaft weltweiten Ausmaßes: Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 54 Artikel, die die speziellen Bedürfnisse von Kindern berücksichtigen und ihnen besondere Rechte garantieren.
Was heute vielleicht selbstverständlich erscheint, war vor 30 Jahren revolutionär. Denn waren bis 1989 Kinder Schutzobjekte von Erwachsenen, hat erst die UN-Kinderrechtskonvention sie als Träger von eigenen Rechten anerkannt. Und nicht nur das: die UN-Kinderrechtskonvention hat die Staaten verpflichtet, die Kinderrechte umzusetzen und so den Kindern Zugang zu ihren Rechten ermöglicht. Ein großer Unterschied, der Kindern verbindliche Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung brachte – und sie so nicht mehr ausschließlich vom Wohlwollen Erwachsenerer abhängig waren.
Die Kinderrechte in Deutschland
Die Kinderrechte sind in Deutschland geltendes Recht. Die UN-Kinderrechtskonvention besitzt den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und steht somit über Landesgesetzen. Im höchsten Gesetz, dem Grundgesetz, sind die Kinderrechte jedoch nicht verankert.
Deutschland ist dazu verpflichtet, Berichte über die Kinderrechte im eigenen Land vorzulegen, wie alle anderen Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention auch. Die Berichte sollen Aufschluss über die Umsetzung der Kinderrechte geben. Sie gehen an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf. Im Jahr 2019 wurden der fünfte und sechste Staatenbericht zusammengefasst vorgelegt – übrigens erstmals zusätzlich in kindgerechter Fassung!
Kinderrechte kurz erklärt
Warum gibt es Kinderrechte – reichen nicht auch die Menschenrechte? Der Kurzfilm gibt Antworten auf die Fragen, was Kinderrechte sind, warum sie notwendig sind und welche es zum Beispiel gibt. Viel Spaß beim Anschauen!
Vieles hat sich verbessert – aber nicht durchgängig
Die UN-Kinderrechtskonvention hat dazu beigetragen, dass sich das Leben für Kinder in vielen Bereichen verbessert hat. In Deutschland zum Beispiel hat 2011 der Bundestag das Immissionsschutzgesetz zugunsten spielender Kinder geändert. Seitdem wird von Spielplätzen ausgehender Kinderlärm nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung beurteilt und ist kein Beschwerdegrund vor Gericht. Auch gibt es immer mehr Spielstraßen und ganz grundsätzlich ist sich die Gesellschaft mittlerweile einig, dass Kinder frei und selbstbestimmt heranwachsen sollten. Doch es gibt noch immer viel zu tun, wie diese Beispiel zeigen:
- Kinderarmut: In Deutschland lebt jedes 5. Kind in Armut. Arme Kinder haben meist eine schlechtere Gesundheit, weniger Zugang zu Bildung sowie Möglichkeiten ihre Talente zu stärken und einen belasteteren Alltag als Kinder aus finanziell abgesicherten Familien. Mehr zum Thema Kinderarmut
- Bildungschancen: Wer als Kind in Armut aufwächst, hat wenig Chance aus dieser herauszukommen. Zahlreiche Studien belegen, dass der Zugang zu Bildung in Deutschland nach wie vor stark vom Einkommen der Eltern abhängt. Mehr zum Thema Chancengerechte Bildung
- Mitspracherecht: Ob Kinder und Jugendliche nach ihrer Meinung gefragt werden und diese auch berücksichtigt wird, hängt meist von einzelnen, zufälligen Umständen ab. Um jedoch eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei allen sie betreffenden Angelegenheiten zu garantieren, braucht es flächendeckende Strukturen in Kitas, Schulen, Gemeinden und Städten sowie ein Beteiligungsrecht im Grundgesetz. Mehr zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung
- Kindgerechte Justiz: Die Situation von Kindern und Jugendlichen in Gerichtsverfahren in Deutschland entspricht derzeit nicht der UN-Kinderrechtskonvention. Beispielsweise werden bei Kinderschutzfällen 60% der Kinder nicht gehört. Auch in Asyl- oder Strafverfahren, in denen Kinder Opferzeugen sind, gibt es Nachholbedarf. Mehr zum Thema Kindgerechte Justiz
- Kinderfreundliche Orte und Städte: Kinder brauchen Lebensräume, in denen sie geschützt aufwachsen, sich beteiligen und ihre Bedürfnisse ausleben können. Voraussetzung dafür sind verbindliche Strukturen in der Stadtverwaltung, ausgerichtet auf die speziellen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen. Mehr zum Thema kinderfreundliche Kommune
- Eine Politik für Kinder: Kinder können - anders als alle anderen Grundrechtsträger - ihre Rechte an vielen Stellen nicht selbst einfordern. Umso dringlicher ist es, dass die Politik und an erster Stelle das Wohl des Kindes beachtet. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist eine wichtige Voraussetzung, um mehr Verbindlichkeit bei der Umsetzung in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung zu schaffen sowie das Einrichten von Beschwerdestellen, wo sich Kinder und Jugendliche bei Missachtung ihrer Rechte melden können. Aktuelle Rechtsgutachten, wie das Gutachten von Prof. Hofmann und Dr. Donath zeigen deutlich, dass es ein eklatantes Umsetzungsdefizit der Kinderrechte gibt.
Kinder und ihre Rechte stärken, deutschlandweit
Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich seit über 45 Jahren für Kinder in Deutschland ein. Im Zentrum der Arbeit stehen die Kinderrechte. Hierzu veröffentlicht das Deutsche Kinderhilfswerk Stellungnahmen, initiiert Studien, fördert Kinder- und Jugendprojekte, koordiniert deutschlandweite Aktionen wie z.B. "Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten", schafft Bündnisse mit Partnern zur Stärkung von Kindern und betreibt politische Lobbyarbeit, um die Kinderrechte immer wieder in den Fokus von Politikerinnen und Politikern zu setzen.
Eine Übersicht in Bildern (zum Vergrößern der Fotos einfach auf das jeweilige Bild klicken):

Gesunde Ernährung: Deutschlandweit fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Ernährungsprojekte, insbesondere für Kinder in Armut.

Kinderhäuser: Mit ihnen bietet das Deutsche Kinderhilfswerk Orte, an denen Kinder aus schwierigen Verhältnissen eine warme Mahlzeit bekommen und spielen und Hausaufgaben machen können.

Junge Menschen an der Gesellschaft beteiligen: Von Kita bis Schule, als Projekt oder langfristiger Aktionsplan - das Deutsche Kinderhilfswerk fördert demokratische Partizipation von Kindern und Jugendlichen auf viefältige Weise.

Digitale Bildung: Neben der Förderung von Medienprojekten für Kinder und Jugendliche, werden auch Fachkräfte und Eltern stetig qualifiziert, um kompetent mit Medien umgehen zu können.