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Regelbedarfe für 2017
Die Regelsätze für Hartz IV werden jedes Jahr überprüft und neu berechnet. Das ist im Gesetz über die Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch festgelegt.
Die Berechnung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser Mischindex orientiert sich zu 70 Prozent an der Nettolohnentwicklung und zu 30 Prozent an der Preisentwicklung (Verbraucherpreisindex). Das Statistische Bundesamt ermittelt die regelsatzrelevanten Nettoeinkommen sowie die Preisentwicklung.
Daraus wird das menschenwürdige Existenzminimum errechnet, das als Grundlage zur Bemessung des Hartz-IV-Regelsatzes dient.
Regelbedarfsstufen 2017
Status | 2017 Höhe der Grundsicherung | Regelbedarfsstufe |
---|---|---|
Alleinstehend/ Alleinerziehend | 409 Euro | Regelbedarfsstufe 1 |
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 311 Euro | Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren | 291 Euro | Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder von 0 bis 6 Jahre | 237 Euro | Regelbedarfsstufe 6 |