21.05.2019

Prominente und Verbände für Kinderrechte ins Grundgesetz

Zahlreiche Prominente, Verbände und Organisationen machen sich in einer gemeinsamen Aktion für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stark. Dazu werden sie morgen im Vorfeld des 70. Jahrestages des Grundgesetzes unter den Hashtags #kigg19 und #KinderrechteinsGrundgesetz eine entsprechende Forderung in sozialen Medien wie Facebook, Twitter und Instagram posten. An der Aktion beteiligen sich u.a. die Fernsehmoderatorinnen Nazan Eckes und Enie van de Meiklokjes, Schauspieler Dietmar Bär und die ehemalige Boxweltmeisterin Regina Halmich. Außerdem werden morgen mehr als 50 Verbände und Organisationen ihre Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz in sozialen Medien bekräftigen, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, der Paritätische Gesamtverband, die Volkssolidarität, die Stiftung Digitale Chancen, der Deutsche Bundesjugendring, PLAN International Deutschland, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Bundeselternrat, der Kinderschutzbund und das internationale Kinderhilfswerk UNICEF. Die vollständige Liste der Verbände und Organisationen sowie konkrete Gründe für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und der Aufruf zum Mitmachen sind unter www.dkhw.de/kigg19 zu finden. Hier wird außerdem ab morgen eine Auswahl der Statements auf den sozialen Medien präsentiert.

Nach Ansicht der Prominenten und Verbände fehlt im Grundgesetz bislang der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten deshalb vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern.

„Wir sind nur noch einen kleinen Schritt von der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz entfernt. Die Arbeit der im letzten Jahr eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen Vorschlag für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorlegen soll, steht kurz vor dem Abschluss. Dabei kommt es entscheidend darauf an, mit guten Formulierungen die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und so ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu setzen. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Dafür werben wir nicht nur mit dieser Aktion, sondern auch in den nächsten Wochen und Monaten mit weiteren Aktivitäten und Initiativen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes im letzten Jahr vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das „Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention“ kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/  heruntergeladen werden.

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