25.04.2022

Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“: Sozialministerium und Deutsches Kinderhilfswerk machen Vereinbarung zur Förderung von Beteiligungsprojekten bekannt

Im Rahmen der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ wollen Land und Deutsches Kinderhilfswerk beispielhafte Beteiligungsprojekte von Kindern und Jugendlichen aus einem Förderfonds fördern. Dafür stellt das Land Schleswig-Holstein 80.000 Euro zur Verfügung. 20.000 Euro wird das Deutsche Kinderhilfswerk bereitstellen, sodass insgesamt Mittel in Höhe von 100.000 Euro abgerufen werden können. Eine entsprechende Vereinbarung haben Familienminister Heiner Garg und Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, heute bei einem Pressetermin im Sozialministerium bekanntgegeben.

Familienminister Heiner Garg betont: „Die Partizipation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist ein fester Bestandteil der demokratischen Kultur unseres Landes. Wir in Schleswig-Holstein nehmen bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine echte Vorreiterrolle ein, denn wir sind das einzige Bundesland, in dem landesweite Wahlen zu Kinder- und Jugendvertretungen stattfinden. Wir stellen jetzt zudem Mittel für den Förderfonds der Gemeinschaftsaktion zur Verfügung. Damit möchten wir vor allem Maßnahmen fördern, mit denen die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen weiter gestärkt werden. Ich möchte mich vor allem beim Deutschen Kinderhilfswerk bedanken, das seit Jahrzehnten ein fester Partner des Landes beim Thema Kinder- und Jugendbeteiligung ist.“

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, ergänzt: „Auch durch die erfolgreiche Zusammenarbeit im Rahmen der Gemeinschaftsaktion ‚Schleswig-Holstein – Land für Kinder‘ ist das Land deutschlandweit Vorreiter in Sachen Kinder- und Jugendpartizipation. Neben vielen lokalen Projekten ist die bundesweit erstmalige Ausbildung von Fachkräften für Kinder- und Jugendbeteiligung in den Kommunen, in Kindertageseinrichtungen oder in der stationären Erziehungshilfe wegweisendes Beispiel. Kinderrechte insgesamt und das Recht auf Beteiligung an den die Kinder betreffenden Entscheidungen im Besonderen, leben vom aktiven Mitmachen. Die Gemeinschaftsaktion ‚Schleswig-Holstein – Land für Kinder‘ möchte mit ihren Förderungen den Interessen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen mehr Gehör verschaffen und sie nachhaltig verankern.“

Die Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ besteht seit 1989. Zentrales Element ist der vom Land Schleswig-Holstein und dem Deutschen Kinderhilfswerk eingerichtete Förderfonds zur Förderung der Kinder- und Jugendbeteiligung. Es geht bei der Aktion um die Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte und insbesondere um das Kinderrecht auf Beteiligung. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Es werden Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen fördern und deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schulen oder auf kommunaler Ebene ermöglichen. Dazu gehört zum Beispiel die erforderliche Qualifizierung von Kindern und Jugendlichen für ihre Arbeit in Kinder- und Jugendbeiräten. Zudem werden auch die Fortbildung von Fachkräften – durch das Deutsche Kinderhilfswerk bundesweit zertifiziert – und eine qualifizierte Begleitung von Einzelvorhaben für Partizipationsprozesse von der Gemeinschaftsaktion gefördert. Ferner erhalten Projekte Unterstützung, die der Vernetzung, Sicherung oder Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes beteiligt werden.

Unterstützt werden ebenfalls Maßnahmen, die die altersgemäße politische Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch die Ausübung des Wahlrechts bei Kommunal- und Landtagswahlen, fördern. So sind seit Beginn des Jahres 2022 bereits erste Projekte durch eine finanzielle Förderung ermöglicht worden, bei denen die anstehende Landtagswahl im Fokus stand. Dabei wurde den Teilnehmenden zum Beispiel das Wahlverfahren nähergebracht, sodass sie am Wahltag als Wahlhelfende im Wahllokal mitwirken und Erstwählerinnen und Erstwählern Hilfestellung geben können.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kinderJugendhilfe/Kinder_und_Jugendbeteiligung/Kinder_und_Jugendbeteiligung_teaser.html. Anträge können online über die Seite des Deutschen Kinderhilfswerks gestellt werden: https://foerderfonds.dkhw.de/vdoc/easysite/dkhw-forderdatenbank/. Neu ist die Möglichkeit, dass sich ein Träger als Koordinationsstelle für eine Mikroförderung bewerben kann. Der Träger erhält dann bis zu 5.000 Euro, die nach dessen Ermessen an Kinder und Jugendliche für kleinere Vorhaben in Höhe von je maximal 500 Euro weiter verteilt werden können.

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