24.08.2016

Fonds zur Kinder- und Jugendbeteiligung: 100.000 Euro für Jugendarbeit – Neue Mikroförderung

Der Förderfonds „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“ des Deutschen Kinderhilfswerks und des Brandenburger Jugendministeriums wird aufgrund der sehr hohen Nachfrage in diesem Jahr von 75.000 auf 100.000 Euro erhöht. Das Land trägt davon 90.000 Euro.

Mit dem Förderfonds soll die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden gesellschaftlichen Entscheidungen gestärkt werden. Für entsprechende Projekte können noch bis 30. November Mittel beantragt werden. Bisher liegen 15 Anträge mit einer Antragssumme von insgesamt rund 70.000 Euro vor.

Neu eingerichtet worden ist die Mikroförderung: Träger der Kinder- und Jugendhilfe können Fördermittel von bis zu 5.000 Euro zur Weiterleitung an kleinere Projekte, beispielsweise von Jugendinitiativen oder Schülervertretungen, erhalten. Die Projektauswahl und Förderempfehlung über maximal je 500 Euro soll von einer Kinder- und Jugendjury vor Ort getroffen werden.

Jugendminister Günter Baaske: „Mit dieser kleinteiligen Förderung können wir viele lokale Aktivitäten unterstützen. Wir wollen erreichen, dass sich junge Menschen mit dem, was sie angeht, auseinandersetzen. Sie sollen erkennen: Wer sich engagiert kann verändern und Positives bewirken. Dadurch können sie erfahren, dass es sich lohnt, sich für Demokratie und Gemeinsinn zu engagieren.“

Der Fonds unterstützt Maßnahmen zur Förderung der altersgemäßen politischen Mitwirkung von Mädchen und Jungen. Dadurch werden sie auch auf zukünftige politische Teilhabe vorbereitet. Hierbei ist die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten im pädagogischen Alltag.

Außerdem werden Projekte unterstützt, die insbesondere die Beteiligung und Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, sie zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, dass sie mitwirken können und nicht am Rande stehen.

Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben. Das geben die UN-Kinderrechtskonvention, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg vor und wird in einer Vielzahl von Einzelgesetzen konkretisiert, beispielsweise dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Brandenburger Schulgesetz oder dem Brandenburger Kindertagesstättengesetz. Diesen Normen entsprechend streben das Land Brandenburg und das Deutsche Kinderhilfswerk an, das Bewusstsein für Kinderrechte zu vermitteln und ihre Umsetzung zu stärken.

Weitere Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien unter <link https: www.dkhw-foerderdatenbank.de laenderfonds brandenburg-demokratie-und-wahlen.html external-link-new-window external link in new>www.dkhw-foerderdatenbank.de/laenderfonds/brandenburg-demokratie-und-wahlen.html

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