11.02.2016

Deutsches Kinderhilfswerk: Wirksamen Kinderschutz in Flüchtlingsunterkünften durchsetzen

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Forderungen des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und des Zentralrats der Muslime in Deutschland nach einer Ausweitung der Schutzmaßnahmen für Kinder in Flüchtlingsunterkünften. Der Unabhängige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig und der Zentralrats-Vorsitzende Aiman Mazyek mahnen zurecht an, dass auch mit gesetzlichen Mitteln Mindeststandards zum Kinderschutz in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften eingeführt werden müssen.

„Die Vorschläge des Unabhängigen Beauftragten und des Zentralrats der Muslime weisen den richtigen Weg, um Kinder in Flüchtlingsunterkünften besser als bisher zu schützen. Ein wirksamer Kinderschutz in diesen Unterkünften darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten betreute Schutzräume für Kinder und geschlechtergetrennte Sanitäranlagen, Maßnahmen zum Schutz gegen sexuelle Übergriffe und Grenzverletzungen, Ansprechpersonen und Notfallpläne für Verdachtsfälle sowie die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das Personal in Aufnahmeeinrichtungen Standard werden. Die Vorrangstellung des Kindeswohls laut UN-Kinderrechtskonvention muss immer und überall und für alle Kinder gelten. Dabei brauchen wir Schutzkonzepte, die sowohl das Personal in den Gemeinschaftsunterkünften als auch Bewohnerinnen und Bewohner in den Blick nehmen, und die darüber hinaus auch auf Betreuende sowie Patinnen und Paten abzielen, die beispielsweise im schulischen Bereich unterstützen oder Freizeitaktivitäten anbieten“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert darüber hinaus an Bundesregierung und Bundestag, für Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte, in denen Kinder leben, mittelfristig die Betriebserlaubnispflicht nach § 45 Kinder- und Jugendhilfegesetz zur Grundlage für den Kinderschutz zu machen. Diese stellt das Kindeswohl in den Mittelpunkt der Entscheidung für eine Erlaubnis und setzt Standards im Bereich der gesellschaftlichen und sprachlichen Integration, der gesundheitlichen Vorsorge und medizinischen Betreuung sowie bei Verfahren der Beteiligung und Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten. Auch die Beratung von Einrichtungen bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien und die Beratung von Einrichtungen, in denen Mängel festgestellt werden, ist eine wichtige Voraussetzung zur Implementierung des Kinderschutzes.

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