17.10.2015

Deutsches Kinderhilfswerk: Untätigkeit der Bundesregierung bei Kinderarmut beenden

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung anlässlich des heutigen Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut auf, die Teilhabechancen von armen Kindern in Deutschland stärker in den Blick zu nehmen. Aus Sicht des Verbandes zeigen aktuelle Untersuchungen wie die Shell Jugendstudie eindringlich, dass die Anstrengungen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland intensiviert werden müssen.

„Die Bundesregierung widmet dem Thema Kinderarmut weiterhin nicht die nötige Aufmerksamkeit. Die positiven Änderungen beim Kinderzuschlag waren ein Silberstreif am Horizont, aber inzwischen herrscht bei der Bekämpfung der Kinderarmut wieder Dunkelheit. Weder die notwendige Einführung einer Kindergrundsicherung, noch Maßnahmen in der Gesundheits- oder Bildungspolitik zur Bekämpfung der Kinderarmut stehen anscheinend auf der bundesdeutschen Regierungsagenda“, sagt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Für eine effiziente und nachhaltige Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland braucht es ein schlüssiges Gesamtkonzept, das mit auseichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist. Kinder haben nach den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimum, das ihnen die Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglichen soll. Durch die derzeitigen Hartz IV-Regelsätze und die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wird das aber nicht ausreichend gewährleistet. Deshalb brauchen wir hier einen radikalen und möglichst schnellen Politikwechsel, der durch eine solidarischere Steuer- und Finanzpolitik finanziert werden sollte“, so Krüger weiter.

Zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland hält das Deutsche Kinderhilfswerk die Einführung einer Kindergrundsicherung für einen wichtigen und notwendigen Schritt. Diese soll proportional zum Familieneinkommen gestaffelt werden. Erreicht werden kann dies durch einen sinnvollen Umbau des Kinderzuschlags, der allen Familien mit Kindern zugute kommen soll, für die nicht der Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht greift. So wird sichergestellt, dass Familien mit weniger Einkommen stärker von der Kindergrundsicherung profitieren als Familien mit hohen Einkommen.

Insgesamt würde durch eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung dem derzeitigen System familienunterstützender Leistungen zu mehr Ausgewogenheit verholfen. Darüber hinaus sollte ein Nationaler Aktionsplan gegen Kinderarmut eine Vielzahl von Maßnahmen zu einem Gesamtkonzept bündeln. Neben der besseren direkten finanziellen Unterstützung von Kindern aus finanziell benachteiligen Verhältnissen gehören dazu beispielsweise die Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung ebenso wie ein nach oben durchlässigeres Schulsystem, dass alle Kinder und Jugendlichen individuell und entsprechend ihrer Fähigkeiten optimal fördert.

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