12.04.2017

Deutsches Kinderhilfswerk und Sozialverbände kritisieren Pläne der Bundesregierung zur SGB VIII-Reform als „Diskriminierung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge“

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert zusammen mit dem Paritätischen Gesamtverband e.V., dem Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e.V., den Kinderschutz-Zentren und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) e.V. die Pläne der Bundesregierung, den Bundesländern im Zuge der voraussichtlich Morgen im Kabinett diskutierten SGB VIII-Reform die Möglichkeit zu geben, Standards bei der Aufnahme und Betreuung von geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusenken. Künftig soll es den Ländern erlaubt sein, die Kostenerstattungen an Kommunen einzustellen, wenn es keine gesonderten Rahmenverträge für Spezialeinrichtungen für Flüchtlinge gibt.

„Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Hier dürfen keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Flüchtlingskinder durchgesetzt werden. Unbegleitete Flüchtlingskinder stellen eine der schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt dar und haben ganz besondere Förder- und Unterstützungsbedarfe. Eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung darf nicht zur politischen Verhandlungsmasse werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir sollten die jetzt zu uns kommenden Flüchtlingskinder als dauerhafte Einwanderer und ihren Zuzug als Gewinn für unsere Gesellschaft begreifen. Um eine gelingende Integration in den Kommunen und damit die Zukunftschancen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusichern, müssen entsprechende Standards in der Versorgung und Betreuung gewährleistet bleiben“, so Hofmann weiter.

„Diese Regelung verletzt den Gleichheitsgrundsatz“, sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Es dürfe kein Unterschied zwischen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und in Deutschland geborenen Kindern- und Jugendlichen gemacht werden. „Diese Regelung ist ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention“, betont Schneider.

Auch im Hinblick auf die Aufnahme und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Deutschland gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit der Normierung einer vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls in allen gesellschaftlichen Bereichen, die Kinder betreffen. Bei aktuellen Gesetzesinitiativen werden sowie bei vergangenen Gesetzesinitiativen wurden die Interessen von Kindern jedoch nicht vorrangig berücksichtigt. Einige Länder würden ihre Kommunen bereits sehr engagiert bei der Bewältigung der Herausforderungen durch die teilweise hohen Zuwanderungszahlen unterstützen, loben die Sozialverbände und Organisationen. Es müsse weiterhin gewährleistet sein, den Kommunen die Aufwendung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu erstatten.

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