30.04.2023

Deutsches Kinderhilfswerk und Land Brandenburg rufen zu Bewerbungen für Förderfonds zur Kinder- und Jugendbeteiligung auf

Der Förderfonds "Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen" des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Brandenburger Jugendministeriums setzt seine erfolgreiche Arbeit in diesem Jahr fort. Ab sofort sind Bewerbungen möglich. Für Projekte, die bis Mitte Januar 2024 abgeschlossen sein sollen, stellen das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Brandenburg aktuell Fördermittel in Höhe von 80.000 Euro bereit.

Ziel des Förderfonds ist die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden gesellschaftlichen Entscheidungen und die Förderung altersgemäßer politischer Mitwirkung. Unterstützt werden außerdem Projekte, die insbesondere die Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen und die Bekanntmachung der Kinderrechte befördern.

Jugendstaatssekretär Steffen Freiberg: "Die Selbst- und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen ist eines unserer Kernanliegen. Das haben wir damit unterstrichen, dass wir das Jahr des Brandenburger Vorsitz der Jugend- und Familienministerkonferenz unter das Leitthema ,MitWirkung' gestellt haben. Wir setzen auf Teilhabe an gesellschaftlichen Entscheidungen ab der Kindheit, auch um einen höchstmöglichen Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderhilfswerk bei der Förderung der Umsetzung von Kinderrechten fortsetzen können."

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: "Wir freuen uns sehr über das Fortbestehen des gemeinsamen Förderfonds mit dem Land Brandenburg und über die weiterhin hohen Antragszahlen. Das zeigt zum einen, dass viele Projekte der Kinder- und Jugendbeteiligung in den Brandenburger Kommunen durchgeführt werden, und zum anderen, dass die verbindliche Verankerung der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Brandenburger Kommunalverfassung die Mitwirkungsmöglichkeiten der jungen Menschen stärkt. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft. Demokratie zu lernen erfordert, Demokratie zu erleben. Das wollen wir mit dem Förderfonds erreichen."

Die Förderung erfolgt in der Regel mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 5.000 Euro, im besonders begründeten Einzelfall können bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Im Rahmen des Förderfonds ist auch eine Mikroförderung möglich: Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder Kommunen können Fördermittel von bis zu 5.000 Euro zur Weiterleitung an kleinere Projekte, beispielsweise an Jugendinitiativen oder Schülervertretungen, erhalten. Die Projektauswahl und Förderempfehlung über maximal je 500 Euro sollen von einer Kinder- und Jugendjury vor Ort getroffen werden.

Mit dem Gemeinschaftsfonds streben das Land Brandenburg und das Deutsche Kinderhilfswerk an, ein stärkeres Bewusstsein für Kinderrechte und ihre Umsetzung zu vermitteln. Der Fonds unterstützt Maßnahmen zur Förderung der alters-gemäßen politischen Mitwirkung von Mädchen und Jungen. Dadurch werden sie auch auf zukünftige politische Teilhabe vorbereitet. Hierbei ist die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten im pädagogischen Alltag.

Ein spezieller Fokus liegt auf der Förderung von Teilhabe-Projekten für Kinder und Jugendliche, die von Armut betroffen sind, sowie für Kindern und Jugendliche mit Migrationsgeschichte. Ziel ist es, sie zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, dass sie mitwirken können und nicht am Rande stehen.

Weitere Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien unter www.dkhw.de/foerderfonds/brandenburg.

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