12.12.2017

Deutsches Kinderhilfswerk: Sächsischer Landtag soll Signal für Kinderrechte setzen

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft, dass sich der Freistaat Sachsen in seiner morgigen Landtagssitzung der Bundesratsinitiative zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz anschließt. Die vom Land Brandenburg gestartete Initiative wird inzwischen auch von Berlin, Bremen und Thüringen mitgetragen. Sie fordert die künftige Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, der die verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten vorsieht. „Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Wir brauchen eine Stärkung der Position unserer Kinder im deutschen Rechtssystem. Mit der Unterstützung der Bundesratsinitiative könnte Sachsen ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bislang fehlt im Grundgesetz der Gedanke, dass Kinder einen Anspruch darauf haben, dass ihre Interessen und Ansichten ernsthaft berücksichtigt und sie in ihrer Entwicklung bestmöglich unterstützt werden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Alle Menschen durchlaufen das Kindesalter und benötigen in dieser Altersphase besondere Rechte, so wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention normiert und von Deutschland mit Ratifizierung anerkannt wurden. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dies würde sich bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern positiv auswirken.

Auf Bundesebene gibt es inzwischen eine breite Unterstützung für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Das zeigen beispielsweise die Parteiprogramme von CDU/CSU, BÜNDNIS 90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE zur letzten Bundestagswahl sowie der einstimmige Beschluss der Konferenz der Landesjustizministerinnen und -minister im letzten Jahr. Auch bei den abgebrochenen Sondierungsgesprächen zur Bildung einer neuen Bundesregierung zeichnete sich eine Einigung für das Vorhaben der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ab.

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