23.10.2017

Deutsches Kinderhilfswerk: Nächste Bundesregierung muss Kinderarmut in Deutschland nachhaltig bekämpfen

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt eine grundlegende Kraftanstrengung zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland an. Dazu muss es aus Sicht des Verbandes einen Bundesweiten Aktionsplan, der mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und ressortübergreifend an allen gesellschaftlichen Handlungsfeldern ansetzt, sowie grundlegende föderale Reformen für eine bessere Teilhabe von Kindern geben. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt deutlich auf, dass das Aufwachsen von Kindern in Armut weitreichende Langzeitfolgen für ihre Entwicklung hat. Deshalb brauchen wir eine zeitnahe Anhebung der Kinderregelsätze auf ein armutsfestes Niveau, eine Reform des Kinderzuschlags hin zu einer Kindergrundsicherung sowie ein Bundeskinderteilhabegesetz, mit dem Kinder und Heranwachsende aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe bekommen. Um die nachhaltige Förderung der Infrastruktur sozial benachteiligter junger Menschen zu ermöglichen, führt kein Weg an der Mitfinanzierung der Leistungen für Teilhabeförderung und Armutsprävention für junge Menschen durch den Bund vorbei. Dafür muss das Grundgesetz entsprechend geändert werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“ der Bertelsmann Stiftung.

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt der letzten Bundesregierung in der Gesamtschau ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. Die wenigen Lichtblicke der letzten Legislaturperiode wie die Anhebung des Kinderzuschlags oder die Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss reichen bei weitem nicht aus. „In einem Land wie Deutschland zeichnet sich Kinderarmut nicht allein durch materielle Entbehrungen, sondern auch durch Ausgrenzung und damit fehlende Teilhabe an Aktivitäten aus, die für andere Kinder selbstverständlich sind. Deshalb brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Nur so werden wir den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Jahre 2010 gemacht hat, und den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zur sozialen Sicherheit gerecht. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden“, so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermisst die Kinderrechtsorganisation an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. „Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland schon seit zu vielen Jahren nach. Wir brauchen endlich eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen“, so Hofmann abschließend.

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