14.10.2015

Deutsches Kinderhilfswerk: Letzte Chance für einen zeitgemäßen Jugendschutz im digitalen Medienzeitalter nutzen!

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt eine umfassende Reform des veralteten Jugendmedienschutzes in Deutschland an. Eine solche Reform muss zuvorderst im Interesse von Kinder und Eltern gestaltet werden und sich maßgeblich an kinderrechtlichen Überlegungen orientieren. Der in der letzten Woche von den Ministerpräsidenten der Länder gebilligte Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) gibt allerdings keine ausreichenden Antworten auf die drängenden Fragen eines modernen Kinder- und Jugendschutzes im digitalen Zeitalter der Medienkonvergenz. Er erschöpft sich nach mehrfachen Entwurfsfassungen immer noch in eher redaktionellen Regelungen und einer weitreichenden Liberalisierung von Programmankündigungen zu jugendbeeinträchtigenden Spätabendsendungen schon während der Tageszeit. Insbesondere zum Schutz der Kinder vor den wachsenden Kommunikationsrisiken in sozialen Netzwerken ergeben sich aus der JMStV-Novelle kaum wirkliche Lösungsansätze.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt daher ausdrücklich die Initiative des Bundes für eine umfassende Modernisierung des gesetzlichen Jugendmedienschutzes in Deutschland und wird eine schnelle Umsetzung unterstützen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „In dem Diskussionspapier werden erstmals kohärente Regelungen im Kinder- und Jugendmedienschutz vorgeschlagen, welche die überholte und veraltete Unterscheidung nach unterschiedlichen Medienarten weitgehend beseitigt und durch eine strukturelle Anpassung gesetzlicher Regelungen an die Medienkonvergenz das Jugendschutzniveau deutlich verbessert. Durch die Vereinfachung des bisher komplexen, medienbezogenen Systems wird auch die Transparenz für Eltern und Erzieherinnen und Erzieher nachhaltig gestärkt“, so Krüger weiter.

Alle Selbstkontrolleinrichtungen können nach dem Vorschlag des Bundes alle Medien gleichberechtigt nach Altersstufen kennzeichnen. Der Kinder- und Jugendschutz bei öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsendern soll ebenfalls auf einem einheitlichen Niveau geregelt werden. Moderne Altersbewertungssysteme für Tausende von Apps werden nach dem Diskussionspapier durch ein Anreizsystem für Anbieter gefördert. Im Gegensatz zu der aktuell von den Ministerpräsidenten gebilligten JMStV-Novelle hält der Vorschlag des Bundes das Schutzniveau für Kinder bei Trailern für jugendbeeinträchtigende „Ab 18-Filme“ im Tagesprogramm aufrecht.

„Kinder und Jugendliche bei der Kommunikation im Web 2.0 nicht alleine zu lassen und ihre informationelle Integrität besser zu schützen, ist in dem Diskussionspapier des Bundes endlich zu einem eigenständigen Regulierungsziel erhoben worden“, so Thomas Krüger. Bislang sind Kinder auch bei massivsten Rechtsverletzungen in sozialen Netzwerken und auf Kommunikationsplattformen auf sich allein gestellt. Für eine rechtliche Unterbindung und Schadenskompensation sind die minderjährigen Opfer auf eine eigeninitiative Zivilklage angewiesen. Der gesetzliche Jugendschutz einschließlich der jetzigen JMStV-Novelle bietet bislang keine Hilfestellungen und keinen Schutz. Die Initiative des Bundes ist auch vor diesem Hintergrund zu begrüßen, damit zeitnah Mindeststandards für Plattformanbieter etwa für die Einrichtung von Meldemöglichkeiten und Hilfestellungen für betroffene Kinder umgesetzt werden.

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die im Diskussionspapier des Bundes vorgeschlagenen und dringend notwendigen Modernisierungen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz und ruft Bund und Länder auf, sich zeitnah auf eine gemeinsame Umsetzung zu verständigen. „Es kann nicht sein, dass rechtliche Besitzstände von Bund (JuSchG) und Ländern (JMStV) auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen ausgetragen werden“, so Krüger abschließend.

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