19.03.2017

Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderrechte in Thüringen ausbauen

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert im Vorfeld der morgigen Anhörung im Thüringer Landtag zur eigenständigen Jugendpolitik an Landesregierung und Landtag, die Kinderrechte in Thüringen auszubauen. Aus Sicht des Verbandes sollte es dazu Änderungen vor allem der Thüringer Verfassung und der Thüringer Kommunalordnung geben. In seiner Stellungnahme zur Anhörung legt das Deutsche Kinderhilfswerk dazu konkrete Gesetzesformulierungen vor.

„Die Kinderrechte sind in der Thüringer Verfassung noch nicht ausreichend normiert, spezielle Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen fehlen ganz. Die Landesverfassung bringt weder den in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Vorrang des Kindeswohls noch den grundlegenden Gedanken dieses völkerrechtlichen Abkommens zum Ausdruck – dass nämlich Kinder als gleichberechtigte Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft, als eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität zu achten sind. Wir brauchen in Fragen der Beteiligung einen tief greifenden Wandel im Verhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern. Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Fähigkeiten. Ihre Beteiligung ist der Schlüssel zu einer demokratischen Gesellschaft. Diese Maxime sollte das Leitbild sowohl für das staatliche als auch das gesellschaftliche Handeln in Thüringen sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bei der Verankerung von Beteiligungsrechten in der Thüringer Kommunalordnung sollten sich Landesregierung und Landtag an den Bestimmungen in Schleswig-Holstein und Hamburg orientieren. Diese sind bislang die einzigen Bundesländer – Baden-Württemberg hat die verpflichtende Beteiligung nur für Jugendliche, nicht aber für Kinder eingeführt -, die der verpflichtenden Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf der Gesetzesebene die notwendige rechtliche Normierung setzen. Die damit erzielten Erfolge sind hinlänglich dokumentiert. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang auch, die Beteiligungspflichten konkret darzustellen, um größere Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich unbestimmter Rechtsbegriffe zu erreichen.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt auch die im Antrag der Thüringer Koalitionsregierung geforderte Bundesratsinitiative zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Dazu hat das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit anderen Kinderrechtsorganisationen im Aktionsbündnis Kinderrechte bereits einen Formulierungsvorschlag vorgelegt. Auch mit der Unterstützung der Thüringer Landesregierung erhoffen wir uns hier ein weiteres Vorankommen in dieser kinderrechtlichen Angelegenheit“, so Hofmann abschließend.

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