13.01.2016

Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderkommission des Deutschen Bundestages muss verbindliche Impulse zur Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland geben

Das Deutsche Kinderhilfswerk erwartet von der Kinderkommission des Deutschen Bundestages in den nächsten Monaten verbindliche Impulse bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. „Wir begrüßen es sehr, dass in der Kinderkommission dem Thema Kinderarmut mit fünf Anhörungen breiter Raum gegeben wird. Hier setzen wir darauf, dass die Kinderkommission nicht nur Denkanstöße gibt und Handlungsvorschläge erarbeitet, sondern dass diese Impulse auch ganz konkret in der weiteren parlamentarischen Arbeit und im Regierungshandeln ihren Niederschlag finden. Rund drei Millionen von Armut betroffene Kinder und Jugendliche in einem reichen Industriestaat wie Deutschland sind ein Skandal. Wir brauchen mehr Anstrengungen zur Bekämpfung der Kinderarmut und zur Herstellung von Chancengerechtigkeit. Denn aktuelle Untersuchungen wie der Social Justice Index der Bertelsmann Stiftung, die neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung oder die Shell Jugendstudie zeigen eindringlich, dass Kinder in Armut immer weiter abgehängt werden. Hier müssen endlich Lösungen her“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich des Wechsels beim Vorsitz der Kinderkommission von Susann Rüthrich zu Norbert Müller und der Vorstellung der weiteren Arbeitsschwerpunkte.

„Auch dass die Situation der Kinder- und Jugendhilfe unter dem Gesichtspunkt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge thematisiert wird, stellt einen wichtigen Impuls dar. Hier sollte eine erste Bestandsaufnahme der Auswirkungen des im November 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Umverteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erfolgen“, so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte die Kinderkommission neben den Schwerpunktthemen nicht darin nachlassen, die überfällige Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die flächendeckende gesetzliche Normierung von Beteiligungsrechten voran zu treiben. Damit würde die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem gestärkt und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland gegeben. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen ist es an der Zeit, dass sich die Prinzipien dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Das Recht auf Beteiligung ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verbindlich festgeschrieben. Es sollte zukünftig sichergestellt sein, dass Kinder und Jugendliche bei Entscheidungen, die ihre Interessen berühren mitreden können. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes werden damit sowohl die Kinder und Jugendlichen gestärkt, die durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen entwickeln, als auch langfristig unsere Demokratie.

Dabei ist die praktische Durchsetzung von Kinderrechten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sowohl eine Frage von Paragraphen als auch einer notwendigen Grundüberzeugung unserer Gesellschaft. Kinderpolitik muss heraus aus seinem Nischendasein und als Querschnittsaufgabe verankert werden. Wer den Anspruch erhebt, verantwortlich zu handeln und wer vor den heranwachsenden und zukünftigen Generationen bestehen will, braucht Konzepte, die die Interessen der Kinder konkret benennen und ihre Rechte als einen „vorrangigen Gesichtspunkt“ in den Blick nehmen.

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