13.04.2015

Deutsches Kinderhilfswerk gespannt auf Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes über das Betreuungsgeld

Das Deutsche Kinderhilfswerk ist sehr gespannt auf den Verlauf der Verhandlung und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Klage des Hamburger Senats gegen das Betreuungsgeld. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes konterkariert das Betreuungsgeld zentrale Zielstellungen der Bildungs- und Sozialpolitik und verstärkt die soziale Schere zwischen Arm und Reich.

„Nachdem wir das Betreuungsgeld trotz unserer guten Argumente politisch nicht stoppen konnten, bleibt uns derzeit nur der Blick nach Karlsruhe. Wir sind sehr gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht den Hamburger Normenkontrollantrag bewertet. Es wäre nicht das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht einen sozialpolitischen Fehlschluss der Regierung korrigieren hilft“, erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der morgigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über einen Normenkontrollantrag des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg gegen das Betreuungsgeldgesetz.

„Das Geld, das wir hier ausgeben, sollten wir besser für eine umfassende Qualitätsoffensive in deutschen Kitas nutzen. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes brauchen wir in Deutschland gut ausgestattete Kitas, in vielen Einrichtungen einen besseren Betreuungsschlüssel und eine weitere Professionalisierung der Fachkräfte. Wir benötigen in unseren Kitas zudem kleinere Gruppen, damit sich die Erzieherinnen und Erzieher den Kindern besser widmen können. Die Erzieherinnen und Erzieher selbst müssen mehr Zeit bekommen, um die Entwicklung der Kinder zu dokumentieren, um Fort- und Weiterbildungen zu besuchen, um gute Elternarbeit leisten zu können, und um die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zu gestalten, beispielsweise beim Übergang in die Schule. Und sie brauchen mehr Zeit, um sich der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in der Praxis, im Kita-Alltag, besser widmen zu können.“

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