24.02.2016

Deutsches Kinderhilfswerk fordert Integrationskonzept für Flüchtlingskinder

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt im Vorfeld der morgigen Asyl-Debatten im Bundestag ein langfristig ausgerichtetes Integrationskonzept für Flüchtlingskinder in Deutschland an. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur im Zusammenspiel der professionellen Kräfte der Kinder- und Jugendhilfe und der vielen Hunderttausend Ehrenamtlichen, die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren, zu bewältigen. Leitlinie eines solchen Integrationskonzeptes sollte ein respektvolles und an den Kinderrechten ausgerichtetes Miteinander sein.

„Die derzeitigen Debatten konzentrieren sich zu sehr auf Schlagwörter wie Grenzsicherung, Flüchtlingskontingente oder Obergrenzen und verlieren dabei die Menschen aus dem Blick. Für Flüchtlingskinder gelten die Vorschriften der UN-Kinderrechtskonvention und es ist traurig, dass wir als Kinderrechtsorganisation immer wieder an die Einhaltung dieser von Deutschland ratifizierten Konvention erinnern müssen. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind bei den morgigen Debatten insbesondere drei Aspekte zu beachten: Der Familiennachzug für Flüchtlingskinder darf nicht eingeschränkt werden, der Schutz von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften bedarf dringend der gesetzlichen Verankerung und der vollständige Zugang zu ärztlicher und psychosozialer Versorgung muss sichergestellt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die im Asylpaket II vorgesehenen Verschärfungen beim Familiennachzug schränken die Rechte von Flüchtlingskindern unzulässig ein. Das gilt insbesondere für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die in besonderem Maße schutzbedürftig sind. Für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern gelten die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Darin sind eindeutig die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen von Staat und Gesellschaft sowie das Recht der Kinder auf Förderung, Schutz und Beteiligung normiert. Eine Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und muss vom Tisch. Unbegleitete Flüchtlingskinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, brauchen für ihre Integration einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung und keine unkalkulierbaren Ermessensentscheidungen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zudem an den Bundestag, endlich wirksame Maßnahmen für einen besseren Schutz von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften gesetzlich zu verankern. Ein wirksamer Kinderschutz in diesen Unterkünften sollte betreute Schutzräume für Kinder, geschlechtergetrennte Sanitäranlagen, Maßnahmen zur Prävention von sexuellen Übergriffen und Grenzverletzungen, Ansprechpersonen und Notfallpläne für Verdachtsfälle sowie die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das gesamte Personal in Aufnahmeeinrichtungen einschließlich der Sicherheitsangestellten als Standards umfassen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sollten bei der Einrichtung der Schutzmaßnahmen beteiligt werden, denn diese kennen ihre Verletzlichkeiten am besten und können somit auch am besten ihre Schutzbedarfe kenntlich machen. Dabei braucht es Schutzkonzepte, die sowohl das Personal in den Gemeinschaftsunterkünften als auch Bewohnerinnen und Bewohner in den Blick nehmen, und die darüber hinaus auch auf Betreuende sowie Patinnen und Paten abzielen, die beispielsweise im schulischen Bereich unterstützen oder Freizeitaktivitäten anbieten. Mittelfristig sollte für Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte, in denen Kinder leben, die Betriebserlaubnispflicht nach § 45 Kinder- und Jugendhilfegesetz zur Grundlage für den Kinderschutz gemacht werden.

Außerdem fordert das Deutsche Kinderhilfswerk den Bundestag auf, für Flüchtlingskinder den vollständigen Zugang zu ärztlicher und psychosozialer Versorgung sicherzustellen. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes widersprechen die bisherigen Regelungen Artikel 24 UN-Kinderrechtskonvention. Demnach haben alle Kinder das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die medizinische Behandlung von Kindern darf nicht auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände reduziert werden. Außerdem muss die psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Flüchtlingskindern verbessert werden.

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