25.11.2015

Deutsches Kinderhilfswerk fordert Absenkung des Wahlalters in Thüringen auf 16 Jahre

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Debatte im Thüringer Landtag, das Wahlalter bei den Thüringer Landtags- und Kommunalwahlen auf 16 Jahre abzusenken. „Wir fordern alle im Landtag vertretenen Parteien auf, sich der notwendigen Verfassungs- und Gesetzesänderungen nicht zu verschließen. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in seiner Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen deutlich gemacht, dass wir die Kinder und Jugendlichen in Deutschland ernster nehmen und ihnen auf Augenhöhe begegnen müssen. Diese verfolgen gesellschaftliche Prozesse sehr aufmerksam, fühlen sich jedoch zu einem großen Teil von den politischen Parteien nicht vertreten. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, treten wir dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken. Thüringen sollte bei der Wahlaltersgrenze dem guten Beispiel anderer Bundesländer folgen, in denen die Altersgrenze auf Landesebene und der Kommunalebene bereits auf 16 Jahre abgesenkt wurde“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine Senkung des Wahlalters trägt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung. Seit einigen Jahren gibt es mehr Rentnerinnen und Rentner als Kinder und Jugendliche. Mit dieser veränderten Struktur sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen.

Neben einer Absenkung des Wahlalters brauchen wir nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine verstärkte Öffnung der Schulen sowie der Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe für dieses Themenfeld. So wie Mitwirkungsinitiativen vor allem dort funktionieren, wo es eine Begleitung durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe gibt, sollte ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird. Außerdem spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für eine intensive Diskussion darüber aus, wo es parallel zu einer Änderung der Altersgrenzen beim aktiven Wahlrecht auch zu einer Änderung der Altersgrenzen beim passiven Wahlrecht kommen könnte. Hier muss allerdings die Frage der beschränkten Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen erörtert werden, da die Wahl in Gremien mit Entscheidungsbefugnissen den Status der vollen Geschäftsfähigkeit erfordert.

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