05.11.2019

Deutsches Kinderhilfswerk drängt nach Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auf vollständige Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit Kindern

Das Deutsche Kinderhilfswerk drängt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auf eine vollständige Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit Kindern. Von den Kürzungen der Bezüge ihrer Eltern sind Monat für Monat zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Das verstößt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen.

„Auch wenn den Eltern die Hartz-IV-Leistung nur teilweise gekürzt wird, leiden Kinder und Jugendliche zwangsläufig mit darunter, und werden so in Mithaftung genommen. Denn schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern ist künstlich kleingerechnet und entspricht nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum. Raum für weitere Einsparungen besteht bei den Kindern also nicht mehr. Auch eine 30-prozentige Kürzung des Hartz-IV-Regelsatzes bei den Erwachsenen trifft Kinder in sozialer, psychischer und gesundheitlicher Hinsicht besonders hart. Deshalb fordert das Deutsche Kinderhilfswerk nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes weiterhin auf eine vollständige Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit Kindern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden. Deshalb setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen ein, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

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