13.12.2017

Deutsches Kinderhilfswerk: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Brandenburg rechtlich verbindlich absichern

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, mit dem die Kinder- und Jugendbeteiligung im Land verbindlich gemacht werden soll. Gleichzeitig sieht die Kinderrechtsorganisation Änderungsbedarf an der konkreten Ausgestaltung der Formulierung, um den Erfordernissen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden. „Der Wunsch nach mehr Mitsprachemöglichkeiten in der Kommune ist bei Kindern und Jugendlichen sehr groß, wird in der Praxis jedoch häufig nicht umgesetzt. Deshalb ist die gesetzliche Festschreibung einer verpflichtenden Beteiligung an allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche berühren, besonders wichtig. Der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen geht hier in die richtige Richtung, sollte jedoch im weiteren parlamentarischen Verfahren noch geändert werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der morgigen Landtagsdebatte über einen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Der Gesetzentwurf sieht in Absatz 2 vor, dass zukünftig die Hauptsatzung einer Kommune bestimmt, in welchen Gemeindeangelegenheiten, die ihre Interessen berühren, Kinder und Jugendliche in angemessener Weise zu beteiligen sind und welche weiteren Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde geschaffen werden. „Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes kann es aber nicht der Hauptsatzung einer Gemeinde überantwortet werden, eine Entscheidung darüber zu treffen, an welchen die Kinder und Jugendlichen betreffenden Angelegenheiten diese beteiligt werden. Sie müssen vielmehr das Recht haben, in allen Angelegenheiten, die sie berühren, in angemessener Weise beteiligt zu werden, so wie es die UN-Kinderrechtskonvention festschreibt“, so Hofmann weiter.

Studien zeigen deutlich, dass für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen klare gesetzliche Regelungen und gemeinsame nachprüfbare Qualitätsstandards notwendig sind. Dabei zeigen die Erfahrungen in Schleswig-Holstein, das als erstes Bundesland die verpflichtende kommunale Beteiligung rechtlich abgesichert hatte, dass diese zu einer tatsächlichen Ausweitung demokratischer Erfahrungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche führt. Diesem Beispiel sollte das Land Brandenburg jetzt folgen.

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