02.11.2018

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Verankerung der Kinderrechte in Hessischer Landesverfassung

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Verankerung von Kinderrechten in der Hessischen Landesverfassung. Bei der Volksabstimmungen am Sonntag war die hierfür nötige Verfassungsänderung auf breite Zustimmung gestoßen. 89 Prozent der hessischen Wählerinnen und Wähler stimmten dafür.

Mit der Verankerung von Kinderrechten in der Hessischen Verfassung schließt sich das Land den 14 Bundesländern an, die bereits positive Erfahrungen mit der Aufnahme der Kinderrechte in ihren Landesverfassungen gemacht haben.

„Wir freuen uns, dass mit diesem Abstimmungsergebnis die Position der Kinder im Hessischen Rechtssystem gestärkt und ein klares Zeichen für mehr Kinderfreundlichkeit in Hessen gesetzt wird. Mit der expliziten Verankerung des Kindeswohls als wesentliche Leitlinie und des Beteiligungsrechts für Kinder ist Hessen nun das Bundesland, das in seiner Verfassung den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention am besten gerecht wird. Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die Bundesländer und Kommunen. Kinder sind nicht einfach nur eine gesellschaftliche Teilgruppe von vielen und haben daher von der Staatengemeinschaft spezielle Rechte zuerkannt bekommen. Deshalb sind die Verankerung und Umsetzung des Vorrangs kindlicher Interessen und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Angelegenheiten, die sie betreffen, als Hauptprinzipien der Kinderrechtskonvention unerlässlich. Dabei geht es darum, gerade die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen in vielen Fällen unterscheiden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die verfassungsrechtliche Verpflichtung aller Staatsgewalten zu einer kinderrechtlichen Perspektive ist ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit und stärkt die Interessen der Kinder in der Rechtsprechung und bei der Gestaltung von Gesetzen in vielen Rechtsgebieten. Die zukünftige Landesregierung ist nun aufgefordert, entsprechend der Vorgaben der geänderten Landesverfassung, in der kommenden Legislatur alles Notwendige für die Umsetzung der Kinderrechte zu veranlassen. Ein wichtiger Schritt ist hierbei, dass Akteure wie zum Beispiel Richterinnen und Richter, Verwaltungsfachkräfte oder Jugendamtsmitarbeitende zu den Kinderrechten und ihrer praktischen Umsetzung geschult werden.

Außerdem müssen im schulischen und außerschulischen Bereich die Kinderrechte verstärkt thematisiert werden, sodass die Kinder in Hessen ihre Rechte kennen und sich an relevanten Entscheidungsprozessen beteiligen können. Zudem müssen Kinder in Hessen Anlaufstellen haben, an die sie sich bei Verletzungen ihrer Rechte wenden können, um qualifizierte Informationen, Beratung und Rechtsbeistand zu erhalten.

Darüber hinaus gilt es, die ehrenamtliche Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte in ihrer Arbeit zu stärken. Hierfür braucht es einen erweiterten Stab von Mitarbeitenden, um umfassend Kinder- und Jugendanliegen bearbeiten zu können, sowie ein Budget für die Umsetzung eigener Kinderrechte-Projekte.

Nach dem positiven Ausgang der Volksabstimmung in Hessen ist Hamburg nunmehr das einzige Bundesland ohne Kinderrechte in der Landesverfassung. Die Abstimmung um die Kinderrechte in der Hessischen Verfassung reiht sich ein in eine politische Entwicklung, die gut ist für das Wohl der Kinder und die Zukunftsfähigkeit Hessens sowie der gesamten Bundesrepublik Deutschland. So gibt es inzwischen auf Bundesebene eine breite Unterstützung für eine Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Das zeigt insbesondere der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zur Bildung einer neuen Bundesregierung, in dem die Aufnahme von Kindergrundrechten im Grundgesetz vorgesehen ist. Fast 30 Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe jetzt damit beauftragt bis Ende 2019 dafür einen Formulierungsvorschlag auszuarbeiten, für dessen Annahme eine zwei-Drittel Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich ist.

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