09.01.2020

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt stark gestiegene Bereitschaft zum gemeinnützigen Vererben

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die stark gestiegene Bereitschaft der Bevölkerung in Deutschland, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken. „Auch wir bemerken hier ein erhöhtes Interesse. Uns erreichen seit einigen Jahren immer mehr Anfragen von Menschen, die mit ihrem Testament einen Teil ihres Nachlasses gemeinnützigen Organisationen vermachen möchten, um auf diese Weise etwas Gutes zu hinterlassen und in Erinnerung zu bleiben“, so Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zur heute vorgestellten GfK-Studie „Gemeinnütziges Vererben in Deutschland“ der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“.

Laut Studie kann sich fast jeder und jede dritte Deutsche ab 50 Jahren vorstellen, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken – bei den Kinderlosen sogar mehr als die Hälfte. Die Bereitschaft zum gemeinnützigen Vererben hat damit in den letzten Jahren stark zugenommen: Während es im Jahr 2013, als die Studie erstmals im Auftrag der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ von der Gesellschaft für Konsumforschung durchgeführt wurde, lediglich 11 Prozent waren, können sich inzwischen 28 Prozent der künftigen Erblasserinnen und Erblasser vorstellen, ihr Erbe oder einen Teil ihres Erbes einem gemeinnützigen Zweck zu hinterlassen. Bei den Kinderlosen wuchs die Bereitschaft sogar von 34 Prozent auf nun 51 Prozent.

Vor allem diejenigen, die keine eigenen Nachkommen haben, suchen verstärkt nach alternativen Wegen, ihre Werte an die nächste Generation weiterzugeben – wobei dieser Antrieb auch insgesamt, ob kinderlos oder nicht, für mehr als 40 Prozent der Befragten bedeutsam ist. Weitere Beweggründe werden ähnlich häufig, von jeweils etwa 20 Prozent, genannt: Hierzu gehört der Wunsch, das eigene Erbe nachhaltig anzulegen. Aber auch das Bedürfnis, der Gesellschaft etwas zurückzugeben, weil es einem selbst recht gut ergangen ist. Zuletzt möchten Menschen aber auch einfach vermeiden, dass ihr Vermögen an den Staat fällt, weil es keine Verwandten gibt.

Besonders beliebt für die begünstigten Zwecke ist laut der aktuellen Studie der Bereich Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Fast jede und jeder Zweite, der sich gemeinnütziges Vererben vorstellen kann, möchte hier mittels Testament wirken. Am zweithäufigsten werden soziale Zwecke, wie z.B. Behinderten- und Krankenhilfe genannt. Jeweils ein Fünftel der Befragten würde zudem die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Not- und Katastrophenhilfe begünstigen. Ebenso beliebt sind Sanitäts- und Rettungsdienste. Auch Bildung, Wissenschaft und Forschung liegen jedem Fünften am Herzen.

Wer sich nicht vorstellen kann, gemeinnützig zu vererben, hat natürlich auch seine Gründe: 75 Prozent der Befragten möchten mit dem Erbe lieber ihre Angehörigen versorgen. Ein knappes Drittel (29 Prozent) ist schlicht der Meinung, dass ihr Erbe zu klein sei und man damit nichts bewegen könne. „Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass auch bereits kleinere Beträge viel bewirken können“, betont Holger Hofmann. „Gleichzeitig wissen viele nicht genau, was im Testament stehen muss, ebenso wenig, dass gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftsteuer befreit sind und Nachlässe dadurch komplett für den guten Zweck eingesetzt werden können.“ Aus diesem Grund informiert das Deutsche Kinderhilfswerk in seinem kostenlosen Ratgeber „Gutes hinterlassen“ leicht verständlich über die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments.

Das Deutsche Kinderhilfswerk ist Mitglied der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“, ein Zusammenschluss von 22 gemeinnützigen Organisationen in Deutschland. Gemeinsames Ziel ist es, eine breite Aufmerksamkeit für die Möglichkeit zu schaffen, mit einem Testament Gutes zu tun. Denn viele Menschen wissen nicht, dass sie mit ihrem Testament auch eine gemeinnützige Organisation bedenken können. Die Initiative bietet hierzu Informationen und Orientierung.

Die komplette Studie sowie weiterführende Informationen unter: www.dkhw.de/studie-gemeinnuetziges-vererben.

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