15.02.2023

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt geplante Aufnahme von Kinderrechten in Hamburger Landesverfassung

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplante Aufnahme von Kinderrechten in die Hamburger Landesverfassung. Da diese keinen Abschnitt mit Grundrechten beinhaltet, sollen nun Kinderrechte in die Präambel aufgenommen werden. Damit wäre Hamburg das letzte Bundesland, das Kinderrechte auf der Landesebene verfassungsrechtlich absichert. „Mit der Verankerung von Kinderrechten in der Hamburger Landesverfassung schließt sich das Land den übrigen 15 Bundesländern an, die bereits positive Erfahrungen mit der Aufnahme der Kinderrechte in ihren Landesverfassungen gemacht haben. Wir freuen uns, dass die Position der Kinder im Hamburger Rechtssystem gestärkt und ein klares Zeichen für mehr Kinderfreundlichkeit in Hamburg gesetzt werden soll. Das Deutsche Kinderhilfswerk schlägt in Ergänzung der vorgesehenen Formulierung vor, auch das Kindeswohl als wesentliche Leitlinie der Hamburger Politik zu verankern und zudem das Beteiligungsrecht für Kinder explizit zu normieren. Damit würde Hamburg den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention besser gerecht werden als mit dem bisherigen Vorschlag. In jedem Fall sollte zumindest die Gesetzesbegründung den Hinweis aufnehmen, dass die nun explizit genannten Kinderrechte stets im Lichte der UN-Kinderrechtskonvention auszulegen sind“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und ehemalige Justiz- und Jugendministerin des Landes Schleswig-Holstein.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hatte der Freien und Hansestadt Hamburg bereits im Jahr 2019 im ersten „Kinderrechte-Index“ für die Bundesrepublik Deutschland kinderrechtlichen Nachholbedarf bescheinigt. „Deshalb ist es richtig und wichtig, über die Hamburger Landesverfassung dafür zu sorgen, dass die Rechte der Kinder in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung stärker berücksichtigt werden. Kinder sind nicht einfach nur eine gesellschaftliche Teilgruppe von vielen und haben daher mit der UN-Kinderrechtskonvention spezielle Rechte zuerkannt bekommen. Die Umsetzung dieser Rechte auch über die Landesgesetzgebung ist unerlässlich. Dabei sind neben Schutz- und Förderrechten die Verankerung und Umsetzung des Vorrangs kindlicher Interessen und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Angelegenheiten, die sie betreffen, wichtige Grundpfeiler einer kinderfreundlichen Politik. Dabei geht es darum, gerade die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen in vielen Fällen unterscheiden“, so Lütkes weiter.

Die Aufnahme von Kinderrechten in die Hamburger Verfassung reiht sich ein in eine politische Entwicklung, die gut ist für das Wohl der Kinder und die Zukunftsfähigkeit Hamburgs sowie der gesamten Bundesrepublik Deutschland. So gibt es seit mehreren Jahren auf Bundesebene eine breite Unterstützung für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Hier geht es jetzt insbesondere darum, dass sich diese mit eindeutigen Formulierungen für Kinder positiv bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern auswirken. „Kinderrechte im Grundgesetz und auch die Aufnahme von Kinderrechten in den Landesverfassungen sind ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen sowie ihre Rechtsposition deutlich zu stärken. Mit der verfassungsrechtlichen Normierung von Kinderrechten im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen. Auch deshalb wäre es wünschenswert, wenn die Bundesländer jetzt einen Anstoß geben würden, damit der Prozess auf Bundesebene zur Änderung des Grundgesetzes in Schwung kommt“, sagt Anne Lütkes.

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