15.03.2019

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Bundesratsentscheidung zur Bildungsinfrastruktur

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die einstimmige Bundesratsentscheidung zur Änderung des Artikel 104c des Grundgesetzes zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur. Damit ist endlich der Weg frei für den „Digitalpakt Schule“, um eine flächendeckende und zielgerichtete Unterstützung für digitale Bildung in Deutschland ein Stück voran zu bringen. Jetzt sind nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die Bundesländer in der Pflicht, die Qualität der digitalen Bildung in unseren Schulen entscheidend zu steigern.

„Zweieinhalb Jahre sind seit der Ankündigung des Digitalpakts Schule durch die damalige Bundesbildungsministerin Wanka bereits vergangen, und damit für die digitale Bildung an unsere Schulen eine vielfach verlorene Zeit. Jetzt müssen schnell kluge Konzepte auf den Tisch, um den Ausbau der technischen Ausstattung mit individuellen Schulkonzepten zu kombinieren, und so den Medieneinsatz auch pädagogisch-didaktisch zu untersetzen. Wir brauchen aber auch eine bessere Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer zu Digitalthemen. Nur mit einem ganzheitlichen Ansatz, der auch die technische Wartung der Geräte mit einbezieht, kann ein zeitgemäßes Unterrichts- und Schulkonzept entstehen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die zunehmende Medienkonvergenz und die Digitalisierung der Gesellschaft erfordern innovative, praxisnahe Medienbildungsansätze, die in den Bildungsalltag der Schulen einfließen müssen. Der Rückstand der deutschen Schulen beim Lernen mit Computern ist sehr groß, das hat auch die aktuelle Bitkom-Studie wieder einmal gezeigt. Diese Lücke kann durch den Digitalpakt deutlich reduziert werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wäre eine solche Zusammenarbeit von Bund und Ländern auch in anderen Bereichen des Bildungswesens wünschenswert“, so Krüger weiter.

Medienbildung muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes als integrativer Teil der Allgemeinbildung verstanden werden und entsprechend flächendeckend und verbindlich Einzug in die Curricula nicht nur der schulischen, sondern auch der frühkindlichen Bildung finden. Notwendig sind dazu auch die Implementierung von Medienbildung als verbindlichem Teil der Fach- und Lehrkräfteausbildung sowie eine Absicherung von Wartungsleistungen in Bezug auf neue IT-Techniken. Zudem brauchen wir einen „offenen Zugang“ zu Bildungsressourcen – das Konzept von Open Educational Resources (OER) und mehr frei lizensierte Unterrichtsmaterialien sind der Weg, der hier beschritten werden sollte.

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