26.01.2017

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Änderungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplanten Änderungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung, die heute vom Bundestag beschlossen werden sollen. Aus Sicht des Verbandes ist mit den Änderungen der Lärm-Richtwerte für Ruhezeiten ein guter Anfang gemacht, um Sportanlagen besser als bisher nutzen zu können. Davon werden auch Kinder und Jugendliche profitieren. „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind aber weitere Änderungen dringend geboten. So brauchen wir eine Privilegierung von Kinderlärm auch auf Sportanlagen. Die seit 2011 im Bundes-Immissionsschutzgesetz geltende Regelung, wonach Kinderlärm in Kindertageseinrichtungen und auf Kinderspielplätzen im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ist, muss auch auf Sportanlagen übertragen werden. Eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sollte deshalb schnellstmöglich auf die Tagesordnung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Außerdem sollte der Gesetzgeber endlich das Thema Jugendlärm angehen. Bisher sind Jugendliche in dieser Frage ausgegrenzt. Dabei brauchen auch sie Orte, an denen sie sich treffen und austoben können und nicht ständig damit rechnen müssen, wegen Lärmbeschwerden vertrieben zu werden. Wir brauchen eine Lärm-Privilegierung beispielsweise für Bolzplätze, Streetball-Plätze und Skateranlagen. Wenn diese nur noch am Stadtrand gebaut werden dürfen, müssen wir uns nicht wundern, wenn sie von den Jugendlichen kaum genutzt werden“, so Hofmann weiter.

„Uns erreichen immer wieder Berichte über Jugendeinrichtungen, Bolzplätze oder Treffpunkte von Jugendlichen, die wegen Lärmbeschwerden von der Schließung bedroht sind. Deshalb brauchen wir eine gesetzliche Regelung, die hier rechtliche Klarheit schafft und Konflikte minimiert. Bisher bauen Kommunen in vorauseilendem Gehorsam teure Lärmschutzwände. Wir dürfen unsere Jugendlichen aber nicht einmauern. Auch ihnen muss es möglich sein, ihrem Bewegungsdrang im öffentlichen Raum nachzugehen“, so Hofmann abschließend.

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