01.02.2016

Deutsches Kinderhilfswerk: Äußerungen der stellvertretenden AfD-Vorsitzenden sind ein Fall für die Staatsanwaltschaft

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Staatsanwaltschaft Berlin auf, Ermittlungen gegen die stellvertretende AfD-Vorsitzende Beatrix von Storch wegen Volksverhetzung einzuleiten. Die Äußerungen der AfD-Politikerin, nach der Frauen mit Kindern notfalls mit Waffengewalt am Grenzübertritt gehindert werden sollten, erfüllen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes den Tatbestand des § 130 Strafgesetzbuch.

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Die Äußerungen der stellvertretenden AfD-Chefin von Storch sind entsetzlich. Hier wird versucht, einen rechtwidrigen Schusswaffengebrauch im Namen einer Ideologie zu legitimieren. Auch wenn Frau von Storch nach Protesten wieder ein Stück zurückgerudert ist, bleiben ihre Äußerungen außerhalb unserer Rechtsordnung. Wie stellt sich Frau von Storch denn die Situation konkret vor? Sollen zukünftig Frauen mit Kindern auf dem Arm an der Grenze erschossen werden und die Kinder dann von den Grenzschützern in Obhut genommen werden? Diese Äußerungen sind ein Fall für die Staatsanwaltschaft.“

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