23.03.2022

Breites Bündnis warnt vor Senkung der Schutzstandards für Kinder und Jugendliche in digitalen Medien

Ein breites Bündnis von 32 Organisationen und Verbänden warnt vor einer Senkung der Schutzstandards für Kinder und Jugendliche in digitalen Medien durch das geplante EU-Gesetz über Digitale Dienste. In einem Offenen Brief an Bundesdigitalminister Volker Wissing und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sprechen sich die Organisationen für weitgehende Änderungen des geplanten Gesetzes in den derzeit stattfindenden Trilog-Verhandlungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments sowie dem Europäischen Rat aus. Denn die derzeit im Trilog verhandelte Fassung des Gesetzes birgt die Gefahr, dass das im letzten Jahr modernisierte und novellierte deutsche Jugendschutzgesetz in wesentlichen Kernelementen des digitalen Kinder- und Jugendschutzes in Frage gestellt werden kann. Das Schreiben haben u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, die Amadeo Antonio Stiftung, die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, der Deutsche Caritasverband, die Diakonie Deutschland, der Kinderschutzbund und SOS Kinderdorf unterzeichnet.

Aus Sicht der Organisationen und Verbände stellt das deutsche Jugendschutzgesetz den derzeit besten erreichbaren Standard des Jugendschutzes in den digitalen Medien dar und sollte deshalb als Mindeststandard des Gesetzes über Digitale Dienste gelten. Alternativ sollte das Gesetz zumindest klarstellen, dass einem einzelnen Mitgliedstaat nicht verboten wird, nationale Gesetze oder Anforderungen zu erlassen, die über die Regulierungen des Gesetzes über Digitale Dienste in Bezug auf den Schutz der Rechte von Kindern, einschließlich des Rechts auf Schutz vor kriminellen Handlungen, hinausgehen.

„Die grundsätzliche Zielstellung des EU-Gesetzes über Digitale Dienste, illegale Inhalte und Angebote im digitalen Raum zu unterbinden, findet unsere volle Unterstützung. Aber es darf nicht sein, dass Kinder und Jugendliche mit ihren besonderen Interessen und Bedarfen nur unzureichend berücksichtigt und Erwachsenen gleichgestellt werden. Entsprechend dem Kindeswohlvorrang muss es auf nationaler Ebene möglich bleiben, weitere und weitergehende Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Einklang mit dem europäischen und internationalen Recht zu ergreifen. Die Europäische Union darf das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Kindeswohl nicht untergraben. Wir appellieren daher an Bundesdigitalminister Volker Wissing und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dafür zu sorgen, dass der größtmögliche Schutz für Kinder und junge Menschen im digitalen Raum gewährleistet wird“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Wesentliches Element des deutschen Jugendschutzgesetzes ist die allgemeine Verpflichtung der Diensteanbieter, strukturelle Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in ihren Diensten zu treffen. Dazu können Melde- und Abhilfeverfahren, die Begrenzung von Nutzungsrisiken durch sichere Voreinstellungen oder eine bessere Begleitung der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen durch ihre Eltern gehören. Das geplante EU-Gesetz über Digitale Dienste verpflichtet jedoch nur „sehr große Online-Plattformen“ mit mindestens 45 Millionen Nutzenden pro Monat zur Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen. Da in der Europäischen Union derzeit 82 Millionen Minderjährige leben, würden zahlreiche Plattformen, die spezielle Dienste für Kinder und Jugendliche anbieten, wie Spieleplattformen, Audio-Streaming-Plattformen und soziale Netzwerke, nicht mehr in den Anwendungsbereich dieser Maßnahmen fallen.

Den Offenen Brief an Bundesdigitalminister Volker Wissing und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sowie alle unterzeichnenden Organisationen und Verbände finden Sie unter https://netzwerk-kinderrechte.de/2022/03/23/offener-brief-kinderrechte-und-das-gesetz-ueber-digitale-dienste/.

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