14.09.2021

Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland: Deutsches Kinderhilfswerk fordert umfassende Neugestaltung der Kinder- und Jugendpolitik

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative für eine umfassende Neugestaltung der Kinder- und Jugendpolitik direkt nach der Bundestagswahl. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation steht die nächste Bundesregierung vor großen kinderpolitischen Baustellen. Viel zu lange haben Kinder und ihre Familien nur eine nachrangige Rolle gespielt, obwohl sie der maßgebliche Grundstein für eine zukunftsfähige Gesellschaftspolitik sind. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen müssen deswegen endlich konsequent aufgegriffen werden. Dazu gehört die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ebenso wie die gesellschaftliche Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, eine wirksame Bekämpfung der Kinderarmut und die nachhaltige Absicherung von Qualität und Chancengleichheit im Bildungssystem.

„Eine konsequente Ausrichtung der politischen Entscheidungen an den Interessen der Kinder und Jugendlichen ist der Weg in eine nachhaltig wirksame Politik für uns alle. So gilt es das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland umfassend zu beseitigen. Das schaffen wir am besten mit der Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 695 Euro für jedes Kind. Damit soll der bestehende Familienlastenausgleich abgelöst, bestehende kindbezogene Leistungen transparent gebündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht gewährleistet werden. Um Armutskreisläufe zu durchbrechen und allen Kindern ein selbstbestimmtes Aufwachsen zu ermöglichen, braucht es armutspräventive Infrastrukturangebote im direkten Lebensumfeld. Dazu gehören Spielorte und Spielräume sowie Freizeitangebote ebenso wie ein Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungssystem, das Kindern gleiche Chancen eröffnet und in enger Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe in den Sozialraum wirkt. Hier setzt auch die Ganztagsbetreuung in Grundschulen an. Wir brauchen eine breite überparteiliche Initiative, um den angestrebten Ausbau der Ganztagsbetreuung konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten. Die Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Zudem muss die digitale Teilhabe, die Medienkompetenz und der Schutz von Kindern im digitalen Umfeld gezielt gefördert werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Ganz oben auf der Tagesordnung der nächsten Bundesregierung muss die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stehen. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Mit der Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundliches Land zu schaffen. Wir müssen zudem vorankommen hin zur rechtlichen Gleichstellung von geflüchteten Kindern in Deutschland. Hier mangelt es insbesondere an der Berücksichtigung des Kindeswohls in der Flüchtlingspolitik und einem gleichberechtigten Zugang zu grundlegenden Kinderrechten wie Bildung und Gesundheit für geflüchtete Kinder. Gravierende Probleme gibt es auch in der Frage kindgerechter Gerichts- und Asylverfahren, beim Zugang zum Kinder- und Jugendhilfesystem, in Fragen des Familiennachzugs sowie bei der Unterbringung von geflüchteten Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Und wir brauchen eine breite überparteiliche Initiative zur besseren Umsetzung der Kinderrechte im Justizsystem. Denn zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht“, erklärt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder und Jugendliche müssen viel mehr als bisher an den wichtigen Zukunftsfragen unseres Landes beteiligt werden. Deshalb sollte es einen Ständigen Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Bundesregierung geben. Ein solcher Beirat könnte den Bundestag und die Bundesregierung in Fragen der Kinder- und Jugendbeteiligung beraten sowie mit Vorschlägen zu Zielen und Merkmalen für die Zielerreichung eine bundesweite Beteiligungsstrategie auf den Weg bringen.  Denn Kinder und Jugendliche wollen, dass ihre Stimme gehört wird, dass sie und ihre Anliegen ernst genommen werden und sie somit ein Teil der Gesellschaft sind, der nicht übergangen wird. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, sollte zudem die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abgesenkt werden. Junge Menschen würden so als Wählerinnen und Wähler für die Parteien zu einer relevanten Gruppe. Dadurch hätten sie mehr und vor allem nachhaltiger als bisher die Möglichkeit, ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen in den politischen Prozess einzuspeisen. Und konkret vor Ort brauchen wir ein Umdenken in der Stadt- und Verkehrsplanung. Wir Kinder und Jugendliche wollen an den Erneuerungsprozessen unserer Quartiere und Stadtteile beteiligt werden, gut wäre auch Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts sowie die erleichterte Möglichkeit der Einrichtung von Schulstraßen und temporären Spielstraßen“, sagt Yola-Marie Fanroth, Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Anlässlich der Bundestagswahlen in diesem Jahr hat das Deutsche Kinderhilfswerk einen Katalog mit zehn Forderungen für den „Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland“ vorgelegt. Diese wurden sukzessive unter https://www.dkhw.de/kernforderungen veröffentlicht.

Sie möchten Kinder unterstützen und dies noch in diesem Jahr steuerlich geltend machen?

In diesem Fall können Sie Ihre Spende bis 30.12. per Kreditkarte oder PayPal tätigen oder direkt an uns überweisen. (Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten Ihrer Bank.)

Lastschriftzusagen können wir aus betrieblichen Gründen erst Anfang 2023 wieder bearbeiten.

Wir danken für Ihr Verständnis – und vor allem für Ihre Unterstützung!

Jetzt Helfen