Uwe Kamp

Pressesprecher

030-308693-11

12.09.2018

Wegen großer Nachfrage: Deutsches Kinderhilfswerk und Land Thüringen stocken Förderfonds "Kinderrechte stärken" auf insgesamt 50.000 Euro auf

Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Thüringen stocken ihren Förderfonds für Kinderrechte- und Beteiligungs-Projekte um 15.000 Euro auf insgesamt 50.000 Euro auf. „Das rege Interesse am gemeinsamen Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Landes Thüringen freut uns natürlich sehr. Es zeigt deutlich, wie wichtig die Förderung von Projekten in diesem Bereich ist und dass die gemeinsame Arbeit der Landesregierung und des Deutschen Kinderhilfswerkes am Thema ‚Mitbestimmung junger Menschen‘ bereits Erfolge zeigt. Angesichts der hohen Antragszahlen möchten wir mit der Aufstockung der Finanzmittel weiteren Einrichtungen und Initiativen die Möglichkeit geben, Kinderrechteprojekte auf den Weg zu bringen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport, Helmut Holter, fügt hinzu: „Es gibt keinen besseren Weg, Demokratie zu lernen als sie praktisch auszuleben. Das wollen wir unterstützen. Schließlich ist Demokratie die einzige Staatsform, die erlernt und geübt werden muss. Sie ist nichts, was einfach vorgefunden wird und bestehen bleibt, ohne dass wir etwas dafür tun. Kinder und Jugendliche, die für ihre Rechte streiten, sind ein Gewinn für die Gegenwart und für die Zukunft. Deshalb danke ich dem Deutschen Kinderhilfswerk, dass sie mit uns gemeinsam das Engagement für Kinderrechte ausbauen.“

Den gemeinsamen Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Landes Thüringen gibt es seit dem Jahr 2012. Bereits im Jahr 2017 wurden die Mittel von ursprünglich jährlich 20.000 Euro auf 35.000 Euro aufgestockt, nun also die Erhöhung auf 50.000 Euro. Ziel des Förderfonds „Kinderrechte stärken“ ist es, die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Ihnen soll insbesondere eine Beteiligung an sie betreffenden gesellschaftlichen Entscheidungen ermöglicht werden.

Mit dem Gemeinschaftsfonds streben das Land Thüringen und das Deutsche Kinderhilfswerk zudem an, ein stärkeres Bewusstsein für Kinderrechte und ihre Umsetzung zu vermitteln. Durch den Förderfonds „Kinderrechte stärken“ können Projekte, Einrichtungen und Initiativen in Thüringen finanzielle Unterstützung erhalten, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum Grundsatz ihrer Arbeit machen. Vorrangig werden solche Projekte gefördert, die sich für die Verbreitung und Durchsetzung von Kinderrechten engagieren und bei denen Kinder und Jugendliche von Anfang an mit entscheiden können. Die Projekte sollen beispielgebend für die fachliche Weiterentwicklung in Thüringen sein.

Wichtige Erfahrungen im sozialen Gemeinwesen werden von Kindern und Jugendlichen in der Kindertagesstätte, in der Schule sowie in der außerschulischen Jugendbildung gesammelt. Der Förderfonds unterstützt daher Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung in pädagogischen Feldern und Einrichtungen fördern. Ebenfalls von großer Bedeutung sind die Beteiligung an politischen Prozessen und Entscheidungen sowie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien erhalten Sie auf der Homepage des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds/thueringen.

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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