Uwe Kamp

Pressesprecher

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16.03.2015

Wedemark schließt Vereinbarung zur „Kinderfreundlichen Kommune“ ab - Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland würdigen Engagement zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene

Die Gemeinde Wedemark schließt heute eine Vereinbarung mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ ab. Mit der Vereinbarung bekennt sich Wedemark zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene. Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ wurde von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk gegründet. Er begleitet Städte und Gemeinden, die unter der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einen Aktionsplan für die lokale Umsetzung von Kinderrechten verabschiedet haben. Für diesen Aktionsplan, der nach einem Jahr entsteht, vergibt der Verein das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“. Dieses bietet den Kommunen die Möglichkeit, die Rechte von Kindern und damit den besonderen Schutz, die Förderung und die Beteiligung von jungen Menschen zu stärken.

„Mit der Gemeinde Wedemark geht eine in Sachen Kinder- und Jugendpartizipation bereits sehr engagierte Gemeinde in das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“. Wir sind sehr gespannt auf die Erfahrungen, die Wedemark einbringen wird, zum Beispiel durch die Straße der Kinderrechte, auf der Kinder in acht anschaulichen Kunstwerken ihr Verhältnis zur UN-Kinderrechtskonvention dargestellt haben“, betont Dr. Heide-Rose Brückner, Geschäftsführerin des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“.

„Durch die Teilnahme an dem Programm „Kinderfreundliche Kommune“ setzen wir einen Weg fort, auf dem wir mit den Aktionen „Straße der Kinderrechte“ und „Kinderrechte x16“ schon weit gekommen sind. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, auch in Entscheidungsprozessen der Gemeinde ist uns ein Herzensanliegen. Durch den Prozess wird die Gemeinde Wedemark noch mehr für die jungen Einwohnerinnen und Einwohner tun“, führt Helge Zychlinski, Bürgermeister der Wedemark, aus.

Das Verfahren „Kinderfreundliche Kommune“ läuft vier Jahre und kann anschließend verlängert werden. Im ersten Jahr wird durch eine Bestandsaufnahme, die Ausgabe von Kinderfragebögen und Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen ein Aktionsplan für die nachfolgenden drei Jahre vorbereitet. Nach der Bestätigung des Aktionsplans im Gemeinde- oder Stadtrat prüft der Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ den Aktionsplan und vergibt das Siegel für die folgenden drei Jahre. Die Städte Hanau, Weil am Rhein, Regensburg und Wolfsburg haben bisher das Siegel erhalten. Außerdem nehmen Köln und Senftenberg als Pilotkommunen an dem Vorhaben teil. Aktuell haben sich acht Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland für die Aufnahme in das Verfahren „Kinderfreundliche Kommunen“ beworben.

Das Vorhaben wurde 2012 in Deutschland ins Leben gerufen und basiert auf den internationalen Erfahrungen aus der Child Friendly Cities Initiative (CFCI). Diese setzt sich seit 1996 international dafür ein, Kommunen kinderfreundlicher zu gestalten. Das UNICEF Innocenti Research Centre in Florenz hat dazu Standards und Instrumente entwickelt, die ein partizipatives kommunales Management unterstützen.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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