Uwe Kamp

Pressesprecher

030-308693-11

21.02.2018

Jetzt bewerben: Deutsches Kinderhilfswerk und das Land Schleswig-Holstein fördern in 2018 Projekte für eine kinderfreundliche Gesellschaft

Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Schleswig-Holstein rufen zu Bewerbungen für Förderungen im Rahmen der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein - Land für Kinder“ auf. Dafür stellen das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Schleswig-Holstein aktuell Fördermittel in Höhe 100.000 Euro bereit (davon 80.000 Landesmittel und 20.000 Mittel des Deutschen Kinderhilfswerkes).

Familienminister Dr. Heiner Garg betont: „Wir wollen ein kinderfreundliches Land, in dem Kinder sich wohl fühlen, Kind sein dürfen, dabei aber ernst genommen werden. Ein Land, das die Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt seiner Überlegungen stellt. Ziel der Gemeinschaftsaktion ist es, die Alltagssituation von Kindern mit Hilfe von geförderten Projekten zu verbessern. Die Beteiligung von Kindern ist dabei ein wichtiger Faktor, um gemeinsam auf gute Lebensverhältnisse und Umweltbedingungen für Kinder hinzuwirken.“

Kinderrechte insgesamt und das Recht auf Beteiligung an den sie betreffenden Entscheidungen im Besonderen leben vom Mitmachen. Die Gemeinschaftsaktion ‚Schleswig-Holstein – Land für Kinder‘ möchte mit ihren Förderungen den Interessen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen mehr Gehör verschaffen und sie nachhaltig verankern. Schleswig-Holstein ist auch dank der Gemeinschaftsaktion des Landes mit dem Deutschen Kinderhilfswerk Vorreiter in Sachen Kinder- und Jugendpartizipation.

Die Mittel des Landesfonds sollen vorrangig für die Förderung beispielhafter Projekte verwendet werden, bei denen Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig an der Planung beteiligt und bei der Durchführung und Auswertung einbezogen werden. Da kommunale Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Dauer nur dann erfolgreich ist, wenn sie integrierter Bestandteil des Gemeindealltags wird, sollen sich aus den einzelnen Beteiligungsmodellen möglichst dauerhafte Beteiligungskulturen in der Kommune entwickeln. Auch die Fortbildung von Fachkräften und eine qualifizierte Begleitung von Einzelvorhaben für Partizipationsprozesse werden von der Gemeinschaftsaktion unterstützt.

Neben der projektorientierten Mitwirkung haben sich auch die institutionalisierten Formen wie Kinder- und Jugendparlamente oder Kinder- und Jugendbeiräte bewährt. Die Gemeinschaftsaktion fördert daher sowohl die Einrichtung parlamentarischer Formen der Beteiligung als auch die notwendige Qualifizierung von Kindern und Jugendlichen für die Wahrnehmung ihrer Funktion.

Wichtige Erfahrungen im sozialen Gemeinwesen werden von Kindern und Jugendlichen in der Kindertagesstätte, in der Schule, in Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in der außerschulischen Jugendbildung gesammelt. Die Gemeinschaftsaktion unterstützt daher Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in pädagogischen Feldern und Einrichtungen fördern. Unterstützt werden ebenfalls Maßnahmen, die die altersgemäße politische Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch Ausübung des Wahlrechts, fördern. Außerdem fördert der Landesfonds „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ Aktionen und Projekte, die das Bewusstsein für Kinderrechte vermitteln und deren Umsetzung unterstützen.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien finden sich auf der Homepage des Deutschen Kinderhilfswerkes unter <link typo3 wollen ein kinderfreundliches in dem kinder sich wohl kind sein dabei aber ernst genommen werden. das die bedürfnisse von kindern den mittelpunkt seiner Überlegungen stellt. ziel der gemeinschaftsaktion ist alltagssituation mit hilfe geförderten projekten zu verbessern. beteiligung wichtiger um gemeinsam auf gute lebensverhältnisse und umweltbedingungen für kinderrechte insgesamt recht an sie betreffenden entscheidungen im besonderen leben vom mitmachen. land möchte ihren förderungen interessen anliegen jugendlichen mehr gehör verschaffen nachhaltig verankern. schleswig-holstein auch dank des landes deutschen kinderhilfswerk vorreiter sachen kinder- jugendpartizipation. mittel landesfonds sollen vorrangig förderung beispielhafter projekte verwendet bei denen jugendliche möglichst frühzeitig planung beteiligt durchführung auswertung einbezogen da kommunale dauer nur dann erfolgreich wenn integrierter bestandteil gemeindealltags aus einzelnen beteiligungsmodellen dauerhafte beteiligungskulturen kommune entwickeln. fortbildung fachkräften eine qualifizierte begleitung einzelvorhaben partizipationsprozesse werden unterstützt. neben projektorientierten mitwirkung haben institutionalisierten formen wie jugendparlamente oder jugendbeiräte bewährt. fördert daher sowohl einrichtung parlamentarischer als notwendige qualifizierung wahrnehmung ihrer funktion. wichtige erfahrungen sozialen gemeinwesen einrichtungen jugendhilfe sowie außerschulischen jugendbildung gesammelt. unterstützt altersgemäße pädagogischen feldern fördern. ebenfalls politische insbesondere durch ausübung außerdem aktionen bewusstsein vermitteln deren umsetzung unterstützen. weitere informationen zur antragstellung förderrichtlinien finden homepage kinderhilfswerkes unter https: www.dkhw-foerderdatenbank.de laenderfonds schleswig-holstein-land-fuer-kinder.html.>www.dkhw-foerderdatenbank.de/laenderfonds/schleswig-holstein-land-fuer-kinder.html.

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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