Uwe Kamp

Pressesprecher

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14.03.2016

Deutsches Kinderhilfswerk: Wahlalter bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen auf 16 Jahre absenken

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des morgigen Treffens der Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU, Grünen, FDP und Piratenpartei, das Wahlalter bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen auf 16 Jahre abzusenken. In einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden betont das Deutsche Kinderhilfswerk die gesellschaftliche Bedeutung eines solchen Vorhabens und warnt zugleich davor, die Absenkung mit anderen politischen Vorhaben zu verquicken.

„Nordrhein-Westfalen sollte bei der Wahlaltersgrenze dem guten Beispiel der Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein folgen, in denen die Altersgrenze auf Landesebene bereits auf 16 Jahre abgesenkt wurde. Diese Absenkung darf nicht einem politischen Kuhhandel geopfert werden. Wir müssen Kinder und Jugendliche ernst nehmen und ihnen auf Augenhöhe begegnen. Auch Minderjährige verfolgen gesellschaftliche Prozesse aufmerksam, fühlen sich jedoch zu einem großen Teil von den politischen Parteien nicht vertreten“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine Senkung des Wahlalters trägt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung. Im Zuge des demografischen Wandels gibt es seit einigen Jahren mehr Rentner als Kinder und Jugendliche. Mit dieser veränderten Struktur sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in einer Studie aufgezeigt, dass das Interesse an politischer Mitbestimmung bis zum Alter von 15 Jahren ansteigt, danach gibt es einen Bruch. Wir verlieren viele Jugendliche für die Ausgestaltung unserer Demokratie, auch weil sie vielerorts schlechte Erfahrungen mit Beteiligungsmodellen machen, die von den Erwachsenen als Pseudobeteiligung inszeniert werden. Das sollte uns veranlassen, echte Beteiligungsmöglichkeiten gesetzlich zu verankern, beispielsweise durch die Absenkung des Wahlalters“, so Krüger weiter. „Neben einer Absenkung des Wahlalters brauchen wir eine verstärkte Öffnung von Schulen und Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe für Kinder- und Jugendbeteiligung. Mitwirkungsinitiativen funktionieren vor allem dort, wo es eine Begleitung durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe gibt. Ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche stellt darüber hinaus einen unerlässlichen Baustein für eine Kultur konsequenter Demokratieerziehung dar. Durch ein frühes Heranführen an demokratische Prozesse wird die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt. Außerdem spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für eine intensive Diskussion darüber aus, wo parallel zu einer Änderung der Altersgrenzen beim aktiven Wahlrecht auch eine Änderung der Altersgrenzen beim passiven Wahlrecht Sinn macht. Hier muss allerdings die Frage der beschränkten Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen erörtert werden, da die Wahl in Gremien mit Entscheidungsbefugnissen den Status der vollen Geschäftsfähigkeit erfordert“, so Krüger abschließend.

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