Uwe Kamp

Pressesprecher

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24.11.2021

Deutsches Kinderhilfswerk: Viele positive Maßnahmen im Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Situation von Kindern und Familien in Deutschland

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im Koalitionsvertrag eine Reihe von Maßnahmen, die die Situation von Kindern und ihren Familien verbessern können. Dazu zählen vor allem die Einführung einer Kindergrundsicherung, die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre.

"Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen. Das muss sich schleunigst ändern, dafür sind die Eckpunkte im Koalitionsvertrag eine gute Grundlage. Auch das geplante digitale Kinderchancenportal, in dem Leistungen für Bildung und Teilhabe zu finden sein sollen, der Sofortzuschlag bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung und die Steuergutschrift für Alleinerziehende geben Hoffnung, dass die Kinderarmutsquote endlich gesenkt werden kann", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz auf der Tagesordnung der nächsten Bundesregierung steht. Dies ist ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Mit der Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen. Hier erwarten wir von der Ampel-Koalition, dass im Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden", so Lütkes weiter.

"Die beabsichtigte Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Demokratie in Deutschland zu stärken und langfristig zu erhalten. Es wird der heutigen jüngeren Generation über kurz oder lang die Aufgabe zufallen, unsere Demokratie gegen alle Angriffe von innen und von außen zu verteidigen. Deshalb ist es wichtig, unsere Kinder und Jugendlichen entsprechend vorzubereiten, sie in die Lage zu versetzen, diese für unsere Gesellschaft existenzielle Aufgabe übernehmen zu können. Es ist richtig, dass die Bundesregierung die Kinder- und Jugendparlamente stärken will, gleichzeitig braucht es auch eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita, Schule und Jugendhilfe", sagt Anne Lütkes.

"Auch die beabsichtige Weiterentwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung ist zu begrüßen. Kinder- und Jugendbeteiligung ist in Deutschland nach wie vor ein Flickenteppich. Unabhängig vom Ort des Aufwachsens muss es allen Kindern und Jugendlichen möglich sein, ihr Recht auf Beteiligung wahrzunehmen. Ein Nationaler Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung muss die Erfahrungen aus Bund, Ländern und Kommunen in den Austausch bringen und konkrete Projekte und Maßnahmen entwickeln und umsetzen. Dabei sollte nicht vergessen werden, die Verwaltung in Ländern und Kommunen fit für das Thema Kinder- und Jugendbeteiligung zu machen", erklärt Anne Lütkes.

"Wir vermissen im Koalitionsvertrag konkrete Aussagen zur Stärkung des Kinder- und Jugendhilfesystems als Ganzes. Schon vor der Corona-Pandemie war die Kinder- und Jugendhilfe vielerorts am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Länder und Kommunen haben es bislang nicht geschafft, die notwendigen Strukturen beispielsweise der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ausreichend zu finanzieren. In einem Koalitionsvertrag, der sich Zukunftsfähigkeit zum Ziel setzt, hätte deshalb auch die nachhaltige Stärkung des Kinder- und Jugendhilfesystems ganz nach vorne gehört", so Lütkes.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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