Uwe Kamp

Pressesprecher

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23.06.2017

Deutsches Kinderhilfswerk: Vergleich im Streit um temporäre Spielstraße nicht zufriedenstellend

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht den Vergleich im Streit um die Einrichtung einer temporären Spielstraße in Berlin-Pankow mit einem lachenden und einem weinenden Auge. „Natürlich ist es gut, dass nach dem zweijährigen juristischen Tauziehen das Modellprojekt nun endlich durchstarten kann. Das ist gut für die Kinder, die sich jetzt zumindest zeitweilig die Straße als Spielort zurückholen können. Zugleich muss aber kritisch gesehen werden, dass ein Spieltermin pro Monat kein Zeithorizont ist, der den Kindern im Gedächtnis bleibt. 360 Tage für die Anwohnerinnen und Anwohner, fünf für die Kinder – hier sind die Kinderinteressen schon unter die Räder gekommen. Und die Reduzierung auf den Nachmittag schließt die Nutzung durch die Kitas vor Ort weitgehend aus“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Zugleich hätten wir uns ein positives verwaltungsgerichtliches Urteil gewünscht, das Rechtssicherheit auch für andere Projekte bringt. Trotz der Hinweise, die das Verwaltungsgericht für ein rechtskonformes Verfahren zur Einrichtung temporärer Spielstraßen als Veranstaltung gegeben hat, steht zu befürchten, dass an anderer Stelle das juristische Tauziehen von neuem beginnt. Wir sollten uns ein Beispiel an Städten wie London nehmen. Dort wurden durch Beschluss der Stadtregierung und bürokratische Erleichterungen in den letzten drei Jahren rund 100 temporäre Spielstraßen eingerichtet“, so Hofmann weiter.

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes können temporäre Spielstraßen dafür sorgen, dass auch Kinder in dicht bebauten Innenstadtbereichen zumindest zeitweise ausreichende Bewegungs- und Freiflächen direkt in ihrem Wohn- und Lebensumfeld haben. Denn durch die ständige Verdichtung und Versiegelung unserer Städte gehen für Kinder und Jugendliche wichtige Freiflächen und Spielmöglichkeiten verloren. Auch die Stadtplanung und als Teil davon die Freiraumplanung haben sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren, was zuvorderst die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die Herstellung kindgerechter Lebensbedingungen als Leitlinien in der Stadtgestaltung notwendig macht. Dabei geht es um die ganzheitliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, in denen sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen.

Studien des Deutschen Kinderhilfswerkes belegen eindeutig, dass sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern auswirken. Gleichzeitig verbessert sich das soziale Klima in dem Maße, wie die Qualität des Wohnumfeldes steigt. Deshalb brauchen wir dringend eine auf Kinder bezogene Stadtentwicklungspolitik, um die Lebensqualität und die Entwicklungschancen von Kindern zu verbessern.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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