Uwe Kamp

Pressesprecher

030-308693-11

08.06.2017

Deutsches Kinderhilfswerk: Netzwerkdurchsetzungsgesetz muss Anbieter von Social-Media-Diensten stärker in die Verantwortung nehmen und zu einem effizienten Beschwerdemanagement verpflichten

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt grundsätzlich die Bemühungen des Gesetzgebers, mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) die Anbieter von Social-Media-Diensten stärker in die Verantwortung zu nehmen und zu einem effizienteren Beschwerdemanagement zu verpflichten. „Dabei könnten die im Jugendmedienschutz etablierten Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle eine Art ‚Blaupause‘ für ein funktionierendes koreguliertes Beschwerdesystem sein, das Staat und Medienanbieter gleichermaßen in die Verantwortung nimmt“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Es muss dafür Sorge getragen werden, dass insbesondere Kinder und Jugendliche in sozialen Netzwerken weder Hassbotschaften noch Gewalt oder Verleumdung ausgesetzt sind, ohne sich diesen entziehen zu können oder Instrumente an die Hand zu bekommen, die ihnen einen medienkompetenten Umgang damit ermöglichen. Es ist jedoch ebenso wichtig, ihnen die Nutzung dieser Dienste zu ermöglichen, da diese mittlerweile einen wichtigen Handlungsraum für gesellschaftliche Teilhabe und einen grundlegenden Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen ausmachen“, so Krüger weiter.

Kinder und Jugendliche in diesen medialen Räumen zu schützen und in ihren spezifischen Bedarfen zu unterstützen, erfordert ein Zusammenwirken von Staat, Eltern, Bildungsinstitutionen und Medienanbietern gleichermaßen. Dabei ist nicht zuletzt die Vermittlung von Medienkompetenzen zentral, um die Rolle von Kindern und Jugendlichen als kompetente Akteure in der digitalen Welt zu stärken.

„Ein effizienter Schutz von Kindern und Jugendlichen kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes letztlich aber nur durch eine konsequente und umfassende Reform des Jugendmedienschutzes in Deutschland erreicht werden, die wirksame Aufsichtsmaßnahmen und Kompetenzvermittlung miteinander vereint sowie eine verbindliche Verantwortungsübernahme der Anbieter und Sensibilisierung der Nutzer etabliert. Auch Anbieter von Social-Media-Diensten, die ihren Sitz im Ausland haben, sollten in einem regelmäßigen, verbindlichen Austausch mit den Aufsichtsinstitutionen stehen“, so Krüger.

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