Uwe Kamp

Pressesprecher

030-308693-11

16.11.2020

Deutsches Kinderhilfswerk mahnt sofortige Einführung eines „Corona-Bildungsregisters“ an

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt im Vorfeld der heutigen Bund-Länder-Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder die sofortige Einführung eines „Corona-Bildungsregisters“ an. Ein solches Register muss fortlaufend aktualisierte Daten zur Lage der Schulen und Kitas in der Corona-Pandemie erfassen und so eine verlässliche Entscheidungsgrundlage dafür liefern, wie das Recht auf Bildung in Schulen und Kitas bestmöglich umgesetzt werden kann. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes darf es nicht sein, dass es nur unvollständige Zahlen und damit einhergehende Schätzungen gibt, wie viele Schülerinnen und Schüler, Kitakinder, Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher in Corona-Quarantäne sind. Wichtig ist zudem, dass das Register staatliche und private Bildungseinrichtungen umfasst, um einen Gesamtüberblick über die Situation zu ermöglichen. Zudem ist durch eine länderübergreifende Koordination bei der Erhebung entsprechender Daten eine Vergleichbarkeit von Datensätzen zu gewährleisten. Die Erkenntnisse aus dem bestehenden KiTa-Register des Deutschen Jugendinstituts und des Robert Koch-Instituts sollten mit in das „Corona-Bildungsregister“ einfließen.

„Wir brauchen endlich einen aussagekräftigen Gesamtüberblick, wie es bei den nach wie vor hohen Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung in unseren Schulen und Kitas ganz konkret aussieht. Länderspezifisches Stückwerk bringt uns hier nicht weiter. Es muss alles darangesetzt werden, flächendeckende komplette Schließungen der Bildungseinrichtungen zu verhindern. Notwendig ist dafür auch ein Expertenrat mit Verantwortlichen aus Gesundheits- und Bildungsbehörden unter Einbezug von Schülerinnen und Schülern sowie von Fachkräften und Elternverbänden, um in regelmäßigen Abstimmungen und einem Erfahrungsaustausch das Ineinandergreifen von Maßnahmen sowie den gemeinsamen Umgang mit bildungspolitischen Folgen der Corona-Krise zu gewährleisten“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bei der Frage der Offenhaltung von Schulen und Kitas müssen neben dem Gesundheitsschutz auch soziale und kindheitspädagogische Aspekte berücksichtigt werden. Das Recht auf Bildung muss während der Corona-Pandemie gewährleistet bleiben. Hier ist der Bund gefordert, die Länder sowie Schul- und Kitaträger auch finanziell zu unterstützen. Die Schulträger sollten gemeinsam mit den Schulkonferenzen situationsangemessene Entscheidungen treffen können, wie sie diese finanzielle Unterstützung des Bundes einsetzen, um das Lernen in Zeiten der Pandemie weiterhin zu ermöglichen. Auch die Kitas in Deutschland brauchen Unterstützung, um ihrem Bildungsauftrag weiter nachkommen zu können.

„Wir haben im Frühjahr gesehen, dass gerade Kinder mit besonderen Förderbedarfen oder Kinder aus armen Verhältnissen zu den großen Verlierern der Schul- und Kitaschließungen geworden sind. Auch deshalb muss eine erneute flächendeckende Schließung mit aller Kraft verhindert werden“, so Hofmann.

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