Uwe Kamp

Pressesprecher

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15.12.2021

Deutsches Kinderhilfswerk: Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein

Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zu Aufstockerinnen und Aufstockern im Hartz-IV-Bezug zeigt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die Dringlichkeit von Sozialreformen zur Beseitigung der Kinderarmut in Deutschland. „Es ist ein klarer Handlungsauftrag an die neue Bundesregierung, wenn unter allen Haushaltsformen Alleinerziehende mit Kindern das höchste Risiko aufweisen, ihr Arbeitseinkommen aufstocken zu müssen. Gleichzeitig ist es für sie besonders schwer, Berufstätigkeit und Familie unter einen Hut zu bekommen. Deshalb muss die Bundesregierung die Einführung einer Kindergrundsicherung zur Top-Priorität der geplanten Änderungen in der Sozialgesetzgebung machen. Aber auch die Anhebung des Mindestlohns, der Sofortzuschlag bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung und die Steuergutschrift für Alleinerziehende geben Hoffnung, dass die Kinderarmutsquote endlich gesenkt werden kann“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Erwerbstätigkeit und Grundsicherungsbezug: Wer sind die Aufstocker:innen und wie gelingt der Ausstieg?“ der Bertelsmann Stiftung.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind die in der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, beim Kinderzuschlag oder das „Starke-Familien-Gesetz“ wichtige Verbesserungen für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche. Zugleich fehlen aber nach wie vor eine umfassende Priorisierung der Förderung armer Familien und ihrer Kinder, unbürokratische Zugänge zu den Leistungen sowie weitere umfassende Maßnahmen, um der zunehmenden Verfestigung von Armut zu begegnen und Bildungsaufstiege zu befördern. Und es braucht endlich eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland.

„Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Hier gilt es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren. Kinderarmut kann nur effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Kinder dürfen in Deutschland kein Armutsrisiko mehr sein“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet. Die Kindergrundsicherung ist eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung absichert.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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