Uwe Kamp

Pressesprecher

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25.06.2021

Deutsches Kinderhilfswerk: Ganztagsbetreuung an Grundschulen darf nicht im Bundesrat scheitern

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Bundesländer, das Gesetz zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Bundesrat nicht scheitern zu lassen. Hier muss eine Lösung gefunden werden, um die Interessen des Bundes und der Länder in Einklang und den Ausbau der Ganztagsbetreuung zügig auf den Weg zu bringen. Zugleich mahnt die Kinderrechtsorganisation die konsequente Weiterentwicklung vorhandener landesspezifischer Qualitätsrahmen und Qualitätsstandards hin zu bundesweiten Qualitätsstandards in diesem Bereich an. Ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls.

„Der Ausbau der Ganztagsbetreuung darf nicht an finanziellen Fragen Schiffbruch erleiden. Denn ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung trägt maßgeblich zu besseren Teilhabechancen von Grundschulkindern bei. Wichtig ist zudem, dass sich der Ausbau konsequent an den Kinderrechten ausrichtet. Die wichtigsten Kriterien aller Anstrengungen müssen daher das psychische und physische Wohlergehen der Kinder und eine demokratische Verfasstheit des Ganztagsangebotes sein. Dafür braucht es qualifiziertes pädagogisches Personal durch eine entsprechende Ausbildung angehender pädagogischer Fachkräfte und die Fort- und Weiterbildung von bereits im Hort und Ganztag tätigen Fachkräften. Um den Bedarf an zusätzlichen pädagogischen Fachkräften an den Grundschulen zu decken, muss zudem bereits jetzt die Erhöhung der erforderlichen Ausbildungskapazitäten kurzfristig umgesetzt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundesrates.

„Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, die sich an kindlichen Bedarfen und individuellen Entwicklungsschritten orientiert, die über den Tag verteilt Raum für formale und non-formale Bildung und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bietet. Bei den Investitionen in Neu- und Umbauten müssen deshalb auch Räume für freies Spiel und Außengelände sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht mitgedacht und finanziert werden. Zudem ist die Öffnung von Schulen in den Sozialraum und die verpflichtende Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern voranzutreiben. Das gilt es ebenso zu beachten wie die Sicherstellung eines angemessenen Personalschlüssels, und eine qualitativ gute Mittagsverpflegung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Zugleich muss die Verankerung eines Rechtsanspruchs Ausgangspunkt für weitere fachliche Diskussionen zu qualitativen Anforderungen im Ganztag und ihrer verbindlichen Verankerung sein“, so Hofmann weiter.

Bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen selbst ist es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wichtig, nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen. Die Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert und muss auch vollumfänglich in der Schule und im Hort gelten.

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