Uwe Kamp

Pressesprecher

030-308693-11

18.01.2017

Aufruf: Kinderarmut bekämpfen – Ausbau Unterhaltsvorschuss jetzt!

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zusammen mit 20 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in einem gemeinsamen Aufruf an Bund und Länder, zügig den Weg für die Reform des Unterhaltsvorschusses freizumachen. „Bereits Mitte November hat das Bundeskabinett die Grundzüge der Reform beschlossen, jetzt brauchen wir schnellstmöglich eine Verständigung von Bund und Ländern auf ein konkretes Konzept, das möglichst viele Alleinerziehende und ihre Kinder wirksam vor Armut schützt. Die ab morgen tagende Arbeitsgruppe von Bund und Ländern darf keine weitere Zeit verlieren, damit die parlamentarischen Beratungen zur Reform des Unterhaltsvorschusses endlich auf den Weg gebracht werden. Durch das Gerangel um die Kostenübernahme wurde schon jetzt zu viel Zeit vergeudet. Die Leidtragenden sind die Alleinerziehenden und ihre Kinder, die von den Änderungen eigentlich bereits zum 1. Januar 2017 profitieren sollten. Nach einer Einigung über die Finanzierung der Reform muss deshalb auch ein Weg gefunden werden, damit eine rückwirkende Bewilligung des Unterhaltsvorschusses zum Jahresanfang möglich wird“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk und dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter haben u.a. die Diakonie Deutschland, die Gewerkschaften GEW und ver.di sowie der Deutsche Juristinnenbund den Aufruf unterzeichnet.

Der Unterhaltsvorschuss kann, wie zahlreiche Studien zeigen, für Kinder von Alleinerziehenden ein wirksamer Schutz vor Armut sein. Da mit zunehmendem Alter der Kinder die Aufwendungen für Bildung, Freizeit, kulturelle Aktivitäten und Persönlichkeitsentwicklung steigen, ist die geplante Verlängerung des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr richtig und wichtig. Und auch die angestrebte Aufhebung der maximalen Bezugsdauer von sechs Jahren wird den Kreis der Unterhaltsvorschussberechtigten stark ausweiten.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft, dass im parlamentarischen Verfahren noch weitere Verbesserungen möglich werden, die Alleinerziehenden und ihren Kindern aus der Armut helfen. So ist die volle Anrechnung des Kindergeldes bei Unterhaltsvorschussleistungen vor dem Hintergrund der hälftigen Anrechnung im Unterhaltsrecht nicht nachvollziehbar. Auch hier sind Änderungen notwendig. Außerdem sollte es gerade für Alleinerziehende zukünftig möglich sein, Sozialleistungen möglichst bei nur einer staatlichen Stelle beantragen zu können. Damit würde ein Hin- und Herschieben zwischen Jobcentern, Jugendämtern, Familienkassen und Wohngeldbehörden entfallen und gleichzeitig sichergestellt, dass Alleinerziehende und ihre Kinder nicht unter das Existenzminimum rutschen, weil nicht alle zustehenden Sozialleistungen beantragt wurden.

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