Neuen Ratgeber zum verantwortungsvollen Umgang mit Kinderfotos und Kindervideos im Internet

Unsere neue Broschüre zeigt, welche Folgen das unbedachte Online-Teilen von Kinderfotos und Kindervideos hat. Gleichzeitig finden Sie hilfreiche Tipps, wie ein verantwortungsvolles und bedachtes Sharenting aussehen kann.

Das Deutsche Kinderhilfswerk veröffentlicht heute einen neuen Ratgeber für Erziehende zum Thema Sharenting - dem Online-Teilen von Kinderfotos und Kindervideos. Die praxisnahe Broschüre "Sharing is not Caring - Wie man die Privatsphäre von Kindern im Internet schützt" richtet sich an Erziehende und wurde gemeinsam mit Studierenden der Köln International School of Design entwickelt. Anhand von sechs Graphic Novels wird veranschaulicht, welche Kinderrechte beim Sharenting berührt werden und welche möglichen Auswirkungen für die Privatsphäre, Sicherheit und die Selbstbestimmung der Kinder bestehen. Ergänzt durch wichtige Hintergrundinformationen, praktische Tipps und eine Checkliste, unterstützt der Ratgeber Eltern und andere Erziehende dabei, bewusste und verantwortungsvolle Entscheidungen im Umgang mit Kinderfotos und Kindervideos, aber auch generell mit Daten ihres Kindes im Internet zu treffen.
 
"Kinder gehören in die Mitte unserer Gesellschaft und sollten auch im Internet und den Sozialen Medien sichtbar sein. Es geht uns also nicht darum, Kinderfotos und Kindervideos im Internet zu verbieten, sondern wir möchten Eltern und andere Erwachsene dafür sensibilisieren, dass sie Fotos und Videos von Kindern nicht ohne Zustimmung der Kinder veröffentlichen oder verbreiten. Denn auch Kinder haben Persönlichkeitsrechte! Dabei ist das Recht auf altersangemessene Mitbestimmung ganz wesentlich. Wir dürfen hier die Eltern nicht im Regen stehen lassen. Aus eigenen Studien wissen wir: Oft brauchen Erwachsene Unterstützung beim verantwortungsvollen Umgang mit Kinderfotos und Kindervideos im Internet. Es braucht ein Bewusstsein dafür, dass deren Verbreitung auch Jahre später noch unangenehme und unerwünschte Folgen für das Kind haben kann. Wer Kinderfotos oder Kindervideos veröffentlicht oder teilt, sollte dies also nicht leichtfertig entscheiden - und auch nicht allein: Das Kind hat das Recht, altersangemessen und aktiv mitzubestimmen, ob, wie und mit wem ein Foto oder Video von ihm veröffentlicht oder geteilt wird", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
 
Der Ratgeber "Sharing is not Caring - Wie man die Privatsphäre von Kindern im Internet schützt" kann online unter www.dkhw.de/kinderfotos-im-netz  heruntergeladen werden oder als Broschüre in gedruckter Version kostenfrei über den DKHW-Shop unter www.dkhw.de/sharing-is-not-caring  bestellt werden. Die Publikation des Ratgebers erfolgt im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (2022-2027) und der Kinderrechtestrategie der Europäischen Union in Deutschland und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-2795634
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de
Facebook: www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de
Instagram: deutscheskinderhilfswerk_e.v

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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