Der Förderfonds „Kinderrechte stärken“ des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Freistaats Thüringen setzt seine erfolgreiche Arbeit auch in diesem Jahr fort und ruft zu Bewerbungen auf. Für Projekte, die bis 30. November 2021 beantragt werden können, stellen das Deutsche Kinderhilfswerk und der Freistaat Thüringen aktuell Fördermittel in Höhe von 35.000 Euro bereit. Ziel des Förderfonds „Kinderrechte stärken“ ist es, die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Ihnen soll insbesondere eine Beteiligung an sie betreffenden gesellschaftlichen Entscheidungen ermöglicht werden. Die Projekte müssen bis zum Jahresende abgeschlossen sein.
Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, betont: „Die Fortführung des gemeinsamen Förderfonds mit dem Freistaat Thüringen freut uns natürlich sehr. Auch in der Corona-Pandemie darf die Beteiligung von jungen Menschen nicht unter den Tisch fallen. Das Ausgestalten von Bildung oder Jugendarbeit in Pandemiezeiten, und vor allem auch danach, kann nur gelingen, wenn Kinder und Jugendliche sich an den sie betreffenden Fragen beteiligen können. Schließlich sind sie Expertinnen und Experten in eigener Sache. Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen gehört zu unserer Demokratie, sie schafft Stärke und erzeugt Selbstbewusstsein. Damit ist sie eine wesentliche Grundlage für ein gutes Aufwachsen.“
Dazu erklärt der Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport, Helmut Holter: „Wir wollen junge Menschen stark machen. Dafür ist es wichtig, dass junge Menschen ihre Rechte nicht nur kennen, sondern sie auch praktisch anwenden können. Es braucht den persönlichen Einsatz für unsere Demokratie, für ihren Fortbestand und Weiterentwicklung. Unsere demokratische Gesellschaft lebt von Beteiligung und die sollte von klein auf geübt werden. Die bisherigen Projekte haben dazu viele tolle Ideen hervorgebracht und wir hoffen auch in diesem Jahr auf spannende Bewerbungen.“
Mit dem Gemeinschaftsfonds, den es seit dem Jahr 2012 gibt, streben das Land Thüringen und das Deutsche Kinderhilfswerk an, ein stärkeres Bewusstsein für Kinderrechte und ihre Umsetzung zu vermitteln. Durch den Förderfonds „Kinderrechte stärken“ können Projekte, Einrichtungen und Initiativen in Thüringen finanzielle Unterstützung erhalten, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum Grundsatz ihrer Arbeit machen. Vorrangig werden solche Projekte gefördert, die sich für die Verbreitung und Durchsetzung von Kinderrechten engagieren und bei denen Kinder und Jugendliche von Anfang an mitentscheiden können. Die Projekte sollen beispielgebend für die fachliche Weiterentwicklung in Thüringen sein.
Wichtige Erfahrungen im sozialen Gemeinwesen werden von Kindern und Jugendlichen in der Kindertagesstätte, in der Schule sowie in der außerschulischen Jugendbildung gesammelt. Der Förderfonds unterstützt daher Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung in pädagogischen Feldern und Einrichtungen fördern. Ebenfalls von großer Bedeutung sind die Beteiligung an politischen Prozessen und Entscheidungen sowie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien erhalten Sie auf der Homepage des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds/thueringen .
Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.