Haushalt des Bundesfamilienministeriums kein Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland

Der geplante Haushalt des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nicht ausreichend den Interessen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland gerecht.

Ein Junge sitzt auf einer Mauer. Er trägt einen grauen Kapuzenpulli und hat die Kapuze über den Kopf gezogen. Vor ihm spielen Kinder Fußball.

Der geplante Haushalt des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nicht ausreichend den Interessen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland gerecht. „Auch wenn es nicht zu harten Einschnitten kommt, ist der geplante Haushalt aus kinderpolitischer Sicht schlicht nicht ambitioniert genug. An zu vielen Stellen wird der letzte, im Gegensatz zu den Vorjahren teilweise bereits zusammengestrichene Haushalt schlicht fortgeschrieben, was angesichts der allgemeinen Kostensteigerungen oftmals zu realen Kürzungen von Programminhalten führen wird, so beim eminent wichtigen Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ oder dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP). Noch schlechter sieht es im Bereich Frühen Hilfen, dem Zukunftspaket Bewegung, Kultur und Gesundheit oder bei den Maßnahmen der Integrations- und Migrationsforschung aus, bei denen massiv gekürzt wird, ebenso bei den Zuschüssen für Familienferienstätten. Hier muss es zu einem haushaltspolitischen Umdenken kommen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Nach der Corona-Pandemie und angesichts erstarkender rechtspopulistischer Bewegungen auch in Deutschland sind sich in Sonntagsreden alle einig, dass es hier eine nachhaltige Unterstützung für Kinder und Jugendliche und entsprechende Programme und Initiativen geben muss. Der Haushaltsentwurf spricht aber eine andere Sprache. Die geplanten Kürzungen beim Bundesfreiwilligendienst sowie den Freiwilligendiensten wie dem Freiwilligen Sozialen Dienst oder dem Freiwilligen Ökologischen Dienst, und bei der Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements gehen komplett in die falsche Richtung“, so Krüger weiter.

„Positiv sind demgegenüber die Aufwüchse im Bereich der Internationalen Jugendwerke wie dem Deutsch-Israelischen Jugendwerk oder dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk zu bewerten. Internationale Jugendbegegnungen können angesichts des weltweiten Erstarkens von nationalistischen Bewegungen gar nicht hoch genug eingeschätzt werden“, so Krüger.

„Nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist es die Aufgabe des Bundesfamilienministeriums, als fachlich zuständige oberste Bundesbehörde die Tätigkeit der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern, soweit sie von überregionaler Bedeutung ist und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann. Es steht zu befürchten, dass durch die unzureichende finanzielle Ausstattung das Familienministerium dieser gesetzlichen Aufgabe nicht mehr ausreichend gerecht werden kann. Einsparungen treffen dabei vor allem ärmere und benachteiligte Kinder und Jugendliche, die auf Angebote in diesem Bereich besonders angewiesen sind. Deshalb sollten die Finanzmittel des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf ein Finanzvolumen angehoben werden, mit dem eine ausreichende Förderung von Kinder- und Jugendprojekten möglich ist“, sagt Thomas Krüger.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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