Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V., und Prof. Dr. Johannes Münder, Vorstandsvorsitzender des SOS-Kinderdorf e.V., mahnen eine verfassungskonforme und bedarfsgerechte Entscheidung zur Berechnung der Hartz IV-Regelsätze an. Die Regierung ist vor dem Hintergrund des Verfassungsgerichtsurteils vom 09.02.2010 und den laufenden Gesprächen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat dringend aufgefordert, Nachbesserungen vorzulegen, die ein menschenwürdiges Existenzminimum für Kinder garantieren.
„Die Verbesserung der materiellen Situation für Familien darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die bisherigen Vorschläge der Bundesregierung zur Hartz IV-Reform intransparent, willkürlich und nicht verfassungskonform sind. Beispielsweise werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche anhand nicht nachvollziehbarer Wertentscheidungen getroffen. Die Bundesregierung muss ermitteln, was ein Kind wirklich braucht, anstatt allein auf fragwürdige Statistiken zu setzen.
Ferner werden dauerhafte, aber untypische Bedarfe, etwa von Kindern mit chronischen Krankheiten, nicht berücksichtigt. Schließlich muss das Mindestmaß der Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben auch für Jugendliche gelten, die jedoch vom Bildungspaket in der Regel nicht profitieren“, so Thomas Krüger heute in Berlin.
Prof. Dr. Johannes Münder betont: „Fehler im Berechnungsverfahren, bei der Festlegung der Referenzgruppe und bezüglich der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) sind aus verfassungsrechtlicher Perspektive für die Berechnung der Regelsätze nicht tragfähig. Besonders für die Regelsätze der Kinder ergibt sich ein Validitätsproblem, da die Anzahl der für die Auswertung der EVS einbezogenen Haushalte mit Kindern relativ klein ist. Am deutlichsten werden die verfassungsrechtlichen Unklarheiten im Hinblick auf die Ermittlung des persönlichen Schulbedarfs, hier wurden die jährlichen 100 Euro offensichtlich freihändig geschätzt“.
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