Deutsches Kinderhilfswerk und SOS-Kinderdorf zur Kinderarmut in Deutschland: Keine faulen Kompromisse bei Hartz IV

 

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V., und Prof. Dr. Johannes  Münder, Vorstandsvorsitzender des SOS-Kinderdorf e.V., mahnen eine verfassungskonforme und bedarfsgerechte Entscheidung zur Berechnung der Hartz IV-Regelsätze an. Die Regierung ist vor dem Hintergrund des Verfassungsgerichtsurteils vom 09.02.2010 und den laufenden Gesprächen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat dringend aufgefordert, Nachbesserungen vorzulegen, die ein menschenwürdiges Existenzminimum für Kinder garantieren.

Die Verbesserung der materiellen Situation für Familien darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die bisherigen Vorschläge der Bundesregierung zur Hartz IV-Reform intransparent, willkürlich und nicht verfassungskonform sind. Beispielsweise werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche anhand nicht nachvollziehbarer Wertentscheidungen getroffen. Die Bundesregierung muss ermitteln, was ein Kind wirklich braucht, anstatt allein auf fragwürdige Statistiken zu setzen.

Ferner werden dauerhafte, aber untypische Bedarfe, etwa von Kindern mit chronischen Krankheiten, nicht berücksichtigt. Schließlich muss das Mindestmaß der Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben auch für Jugendliche gelten, die jedoch vom Bildungspaket in der Regel nicht profitieren“, so Thomas Krüger heute in Berlin.

Prof. Dr. Johannes Münder betont: „Fehler im Berechnungsverfahren, bei der Festlegung der Referenzgruppe und  bezüglich der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) sind aus verfassungsrechtlicher Perspektive für die Berechnung der Regelsätze nicht tragfähig. Besonders für die Regelsätze der Kinder ergibt sich ein Validitätsproblem, da die Anzahl der für die Auswertung der EVS einbezogenen Haushalte mit Kindern relativ klein ist. Am deutlichsten werden die verfassungsrechtlichen Unklarheiten im Hinblick auf die Ermittlung des persönlichen Schulbedarfs, hier wurden die jährlichen 100 Euro offensichtlich freihändig geschätzt“.

Bei Rückfragen: Holger Hofmann, stellv. Bundesgeschäftsführer Deutsches Kinderhilfswerk, Tel.: 030/308693-22, E-Mail: hofmann@dkhw.de


Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00

Spenden können Sie aber auch unter www.dkhw.de oder www.chancen-spenden.de der in die Spendendose in Ihrer Nähe.

SOS-Kinderdorf: Spendenkonto 780 80 05, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ: 700 205 00 oder unter www.sos-kinderdorf.de

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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