Deutsches Kinderhilfswerk und Jugendministerium stocken Kinderrechte-Förderfonds auf

Der Förderfonds „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“ des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Brandenburger Jugendministeriums wird aufgrund der sehr hohen Nachfrage in diesem Jahr von 100.000 Euro auf 125.000 Euro erhöht. Das Land Brandenburg trägt davon 110.000 Euro, das Deutsche Kinderhilfswerk 15.000 Euro.

Ziel des Förderfonds ist die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden gesellschaftlichen Entscheidungen und die Förderung altersgemäßer politischer Mitwirkung. Für entsprechende Projekte können noch bis 30. November Mittel beantragt werden. Bisher liegen 20 bewilligte Anträge mit einer Antragssumme von insgesamt rund 100.000 Euro vor.

Jugendministerin Britta Ernst: „Mit dem Fonds stärken wir die demokratische Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Diskussions- und Entscheidungsprozessen. Laut jüngster Änderung der Brandenburger Kommunalverfassung sind Kommunen verpflichtet, Kinder und Jugendliche an sie berührenden Entscheidungen zu beteiligen. In Brandenburg können sich Jugendliche ab 16 Jahren an Kommunal- und Landtagswahlen sowie Volksbegehren beteiligen, ihre Stimme hat im Land Brandenburg Gewicht.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Das große Interesse am gemeinsamen Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Landes Brandenburg freut uns natürlich sehr. Es zeigt deutlich, wie wichtig die Förderung von Projekten in diesem Bereich ist, dass die gemeinsame Arbeit der Landesregierung und des Deutschen Kinderhilfswerkes am Thema ‚Beteiligung junger Menschen‘ Erfolge zeigt. Angesichts der hohen Antragszahlen möchten wir mit der Aufstockung der Finanzmittel weiteren Einrichtungen und Initiativen die Möglichkeit geben, Kinderrechteprojekte auf den Weg zu bringen.“

Mit dem Gemeinschaftsfonds streben das Land Brandenburg und das Deutsche Kinderhilfswerk an, ein stärkeres Bewusstsein für Kinderrechte und ihre Umsetzung zu vermitteln. Der Fonds unterstützt Maßnahmen zur Förderung der altersgemäßen politischen Mitwirkung von Mädchen und Jungen. Dadurch werden sie auch auf zukünftige politische Teilhabe vorbereitet. Hierbei ist die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten im pädagogischen Alltag.

Im Rahmen des Förderfonds ist auch eine Mikroförderung möglich: Träger der Kinder- und Jugendhilfe können Fördermittel von bis zu 5.000 Euro zur Weiterleitung an kleinere Projekte, beispielsweise an Jugendinitiativen oder Schülervertretungen, erhalten. Die Projektauswahl und Förderempfehlung über maximal je 500 Euro soll von einer Kinder- und Jugendjury vor Ort getroffen werden.

Außerdem werden Projekte unterstützt, die insbesondere die Beteiligung und Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, sie zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, dass sie mitwirken können und nicht am Rande stehen.

Weitere Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien unter www.dkhw.de/foerderfonds/brandenburg .

 

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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