Deutsches Kinderhilfswerk: Stärkere Beteiligung von Kindern bei der Stadtplanung sicherstellen!

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein grundsätzliches Umdenken in der Stadtplanung, um Städte und Gemeinden kinderfreundlicher zu gestalten. Auch die Stadtplanung hat sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren, was zuvorderst die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die Herstellung kindgerechter Lebensbedingungen als Leitlinien in der Stadtgestaltung notwendig macht. „Bei Planungsfragen wird fast durchgängig aus der Erwachsenenperspektive gedacht. Wir sollten aber schleunigst dazu übergehen, Kindern und Jugendlichen Mitsprache und Mitbestimmung zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und schrumpfender Städte erhält das Leitbild einer kinderfreundlichen Stadtentwicklung besondere Bedeutung. Mit der Bereitstellung von Spielplätzen oder der Öffnung von Schulhöfen ist es allein nicht getan. Es geht um die ganzheitliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, in denen sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der morgigen Eröffnung des 9. Bundeskongresses Nationale Stadtentwicklungspolitik in Leipzig.

„Verschiedene Studien der letzten Jahre zeigen auf, dass wir rund einem Viertel der Kinder gesunde Entwicklungsbedingungen im öffentlichen Raum vorenthalten. Diese Kinder haben gleichzeitig kaum eine Chance, die Defizite auszugleichen, auch nicht in der Schule. Im Gegenteil, dort werden die benachteiligten Kinder weiter abgehängt. Dabei ist der öffentliche Raum der Ort, auf den Politik unmittelbar Einfluss nehmen kann und muss. Leider ist das Bewusstsein der Verantwortlichen für die Funktion des Raums als ‚Dritter Pädagoge‘ vielerorts verloren gegangen. Es ist also an der Zeit, durch eine stärker auf Kinder bezogene Politik eine kinderfreundlichere Gesellschaft zu schaffen. Im Übrigen ist das keine Frage des guten Willens. Die UN-Kinderrechtskonvention mit ihrer Verpflichtung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist auch für Städte und Gemeinden geltendes Recht“ so Hofmann weiter.

So hat die Kinderstudie „Raum für Kinderspiel!“, die das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit fünf baden-württembergischen Städten durchgeführt hat, unter anderem festgestellt, dass sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern auswirken. In Gebieten mit schlechter Wohnumfeldqualität kommt es bei vielen Kindern zu einer sozialen Entwicklungsverzögerung. Während Kinder aus sehr kinderfreundlichen Stadtteilen täglich durchschnittlich fast zwei Stunden alleine ohne Aufsicht draußen spielen, verbringen Kinder unter sehr schlechten Bedingungen nur eine Viertelstunde damit. Im Vergleich zu Kindern aus sehr kinderfreundlichen Stadtteilen haben sie deshalb weniger soziale Erfahrungen mit Gleichaltrigen, einen deutlich höheren Medienkonsum und nutzen seltener organisierte Freizeit- und Sportangebote in ihrem Stadtteil. Je ungünstiger die Wohnbedingungen sind, desto häufiger begründen Eltern fehlende Spielmöglichkeiten im Umfeld der Wohnung mit Hinweisen auf Gefahren. Das gilt sowohl für die Einschätzung von Gefahren durch den Straßenverkehr als auch für die Annahmen der Eltern über soziale Gefahren.

Deshalb muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Kinder- und Jugendbeteiligung auch im Baurecht als Qualität wahrgenommen werden. Im Selbstverständnis von Verwaltung und Politik sollte die Haltung entwickelt werden, dass Beiträge der Kinder und Jugendlichen als kreativer Impuls zu verstehen sind. Mit dem Modellprojekt „Kinderfreundliche Stadtgestaltung“ hat das Deutsche Kinderhilfswerk zahlreiche erfolgreiche Projekte begleitet. Es lassen sich dadurch zuverlässige Aussagen über die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, ihr Mitwirkungspotenzial, die bevorzugten Beteiligungsformen und die Nutzung der bestehenden Angebote treffen.

Weitere Informationen und Rückfragen:
Uwe Kamp, Pressesprecher oder Michael Kruse, Regionale Koordination
Telefon: 030-308693-11 oder 030-308693-21
Mobil: 0160-6373155 oder 0173-6043516
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. ist seit mehr als 40 Jahren eine bundesweit tätige Kinderrechtsorganisation und Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an 50.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert und initiiert Projekte zu Kinderrechten, zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und für die Überwindung von Kinderarmut in Deutschland.

Spendenkonto IBAN: DE23100205000003331111, BIC: BFSWDE33BER bei der Bank für Sozialwirtschaft
Spenden können Sie aber auch online unter <link http: www.dkhw.de _blank external-link-new-window external link in new>www.dkhw.de oder in die Spendendose in Ihrer Nähe.

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