Deutsches Kinderhilfswerk: Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland einheitlich regeln

Anlässlich der Kultusministerkonferenz am 12./13. Juni in Berlin erklärt der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes Thomas Krüger:

„In Deutschland muss das Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen endlich einheitlich geregelt werden. Jedes Kind hat ein Recht auf Bildungschancen – ganz gleich wo es lebt, mit welcher Staatsangehörigkeit und mit welchem Aufenthaltsstatus. Denn Bildung ist ein Schlüsselelement für die Zukunftsperspektive von Menschen und Gesellschaften. Alle Bundesländer müssen endlich ihre Verpflichtung aus der UN-Kinderrechtskonvention nachkommen, nach der das Recht der Kinder auf Bildung anerkannt wird.

Um den Schulbesuch für alle Kinder und Jugendlichen, also auch für Flüchtlingskinder und Kinder mit illegalem Aufenthaltsstatus verbindlich und einheitlich zu regeln, sollte ein Passus in den Bundesländern Gesetzeskraft erlangen, nach dem Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus der Schulpflicht unterliegen.

In diesem Zusammenhang muss auch das aktuelle Ausländerrecht geändert werden, das im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention steht. So sind öffentliche Stellen wie Jugendämter und Schulen, aber auch Mitarbeiter in Kindertagesstätten, die in öffentlicher Trägerschaft sind dazu verpflichtet, Ausländerbehörden über illegale Ausländer zu informieren. Eine Ausnahmeregelung für Schul- oder Kitapersonal existiert nicht. Deshalb sollten bestimmte öffentliche Stellen, insbesondere die Schulen und Kindertagesstätten, von dieser Meldepflicht entbunden werden, um auch Kindern mit illegalem Aufenthaltsstatus den Schul- und Kitabesuch zu ermöglichen. Nur so kann die UN-Kinderrechtskonvention in ihren Bestimmungen zur Bildung und zum Grundsatz des Vorrangs des Kindeswohls nach Artikel 3 wirkungsvoll für alle Kinder greifen.“

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und stellvertretender Bundesgeschäftsführer (Tel.: 030/308693-11, mail: kruse@dkhw.de


Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich bundesweit für mehr Chancen für alle Kinder in Deutschland ein. Mit der Initiative „Chancen spenden“ (www.chancen-spenden.de) unterstützt es insbesondere sozial benachteiligte Kinder. Jede kleine und große Spende ist beim Deutschen Kinderhilfswerk herzlich willkommen, um so einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Kinderarmut und für mehr Chancengleichheit in Deutschland zu leisten.

Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00

Spenden können Sie aber auch unter www.dkhw.de oder www.chancen-spenden.de
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Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher (030/30 86 93 11)


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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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