Anlässlich der Kultusministerkonferenz am 12./13. Juni in Berlin erklärt der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes Thomas Krüger:
„In Deutschland muss das Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen endlich einheitlich geregelt werden. Jedes Kind hat ein Recht auf Bildungschancen – ganz gleich wo es lebt, mit welcher Staatsangehörigkeit und mit welchem Aufenthaltsstatus. Denn Bildung ist ein Schlüsselelement für die Zukunftsperspektive von Menschen und Gesellschaften. Alle Bundesländer müssen endlich ihre Verpflichtung aus der UN-Kinderrechtskonvention nachkommen, nach der das Recht der Kinder auf Bildung anerkannt wird.
Um den Schulbesuch für alle Kinder und Jugendlichen, also auch für Flüchtlingskinder und Kinder mit illegalem Aufenthaltsstatus verbindlich und einheitlich zu regeln, sollte ein Passus in den Bundesländern Gesetzeskraft erlangen, nach dem Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus der Schulpflicht unterliegen.
In diesem Zusammenhang muss auch das aktuelle Ausländerrecht geändert werden, das im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention steht. So sind öffentliche Stellen wie Jugendämter und Schulen, aber auch Mitarbeiter in Kindertagesstätten, die in öffentlicher Trägerschaft sind dazu verpflichtet, Ausländerbehörden über illegale Ausländer zu informieren. Eine Ausnahmeregelung für Schul- oder Kitapersonal existiert nicht. Deshalb sollten bestimmte öffentliche Stellen, insbesondere die Schulen und Kindertagesstätten, von dieser Meldepflicht entbunden werden, um auch Kindern mit illegalem Aufenthaltsstatus den Schul- und Kitabesuch zu ermöglichen. Nur so kann die UN-Kinderrechtskonvention in ihren Bestimmungen zur Bildung und zum Grundsatz des Vorrangs des Kindeswohls nach Artikel 3 wirkungsvoll für alle Kinder greifen.“
Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und stellvertretender Bundesgeschäftsführer (Tel.: 030/308693-11, mail: kruse@dkhw.de
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