Deutsches Kinderhilfswerk kritisiert geplantes Handyverbot in hessischen Schulen

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert anlässlich der heutigen Landtagsdebatte über eine Änderung des Hessischen Schulgesetzes das geplante Handyverbot in Schulen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation versucht die aktuelle Diskussion, einfache Lösungen für komplexe Herausforderungen im Schulalltag anzubieten. Statt Schulen durch optimierte Personalschlüssel und Qualifizierung in die Lage zu versetzen, den ohne Zweifel bestehenden praktischen Herausforderungen der Mediennutzung im Alltag zu begegnen, wird über den Gesetzentwurf ein überrestriktiver Regulierungsrahmen geschaffen, der eine unverhältnismäßige Einschränkung der Rechte von jungen Menschen in Kauf nimmt. Dies entspricht nicht der von der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtenden Maßgabe einer vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls. 

"Wir begrüßen die durch den Gesetzentwurf geplante Aufnahme von digitalisierungsbezogenen Kompetenzen als Vermittlungsziel für Schulen. Gleichzeitig steht ein grundsätzliches Nutzungsverbot mobiler Endgeräte diesem Lernziel im Wege und beeinträchtigt zugleich unverhältnismäßig eine kinderrechtlich ausgewogene Handhabung von mobilen Endgeräten im Schulalltag", betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich dafür ein, dass Medienbildung, verbunden mit der Absicherung dafür notwendiger personeller und kompetenztechnischer Ressourcen der Lehrkräfte und Fachkräfte im Schulbetrieb, ein zentraler Pfeiler des Schulangebots werden muss. Aus kinderrechtlicher Sicht ist entscheidend, dass etwaige Nutzungsbeschränkungen von Endgeräten unter ganzheitlicher Berücksichtigung der Kinderrechte abgewogen werden und nicht ausschließlich Schutzrechte von Kindern adressieren. Wir wollen, dass Schulen handlungsfähig bleiben, aber nicht über die Köpfe der Kinder und Jugendlichen hinweg. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Kinder und Jugendliche an Aushandlungsprozessen über Nutzungsbeschränkungen in konstruktivem Dialog beteiligt werden, um eine kinderrechtliche Ausrichtung von Nutzungsregeln am Wohl des Kindes gemäß UN-Kinderrechtskonvention abzusichern", so Hanke weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes bezieht sich der Entwurf mit seinen Nutzungsbeschränkungen restriktiv auf die Vermeidung oder Reduzierung möglicher Verhaltensrisiken, die sich auf den sozialen Zusammenhalt in der Schule und das Lernverhalten auswirken könnten. Ein kindgerechter Zugang sollte demgegenüber Kindern eine Medien- und Internetnutzung ermöglichen, die altersangemessen Inhalte und Nutzungsfunktionen verfügbar macht, Vorsorgemaßnahmen und Unterstützung zum Schutz der Kinder gewährleistet und zu einer kreativen, aktiven Mediennutzung beiträgt. Dies kann auch in der Schule gelingen. 

 

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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